Global Tax Saving Spain
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Privatinsolvenz in Spanien – Das spanische Insolvenzverfahren

Die Privatinsolvenz in Spanien hat sich zu einer beliebten Option für deutsche Schuldner entwickelt. Durch die Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2022 bietet Spanien ein schnelles und effizientes Verfahren zur Schuldenbefreiung. 

Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt, kann von einer kurzen Verfahrensdauer, sofortiger Restschuldbefreiung und niedrigen Kosten profitieren. Hier erfahren Sie, wie das spanische Insolvenzverfahren funktioniert, welche Vorteile und Schwierigkeiten es mit sich bringt und wie Global Tax Saving Sie dabei unterstützt.

Inhalt

Was macht ein spanisches Privatinsolvenz-Verfahren so besonders?

Das spanische Insolvenzverfahren für Privatpersonen wird oft als „Gesetz der zweiten Chance“ bezeichnet. Es wurde geschaffen, um Schuldnern in finanzieller Not einen schnellen Neustart zu ermöglichen – und das ohne die langen Wartezeiten, wie sie in Deutschland üblich sind.

Sofortige Restschuldbefreiung bei Vermögenslosigkeit

Ein großer Vorteil des spanischen Insolvenzverfahrens: Wenn der Schuldner kein Vermögen mehr hat, erhält er eine sofortige Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass die Schulden nach dem Verfahren einfach weg sind. 

Eine langwierige Wohlverhaltensphase, wie in Deutschland, entfällt. Das Gericht prüft die finanzielle Lage des Schuldners genau, um festzustellen, ob eine absichtliche Verlagerung von Vermögen stattgefunden hat. In Ausnahmefällen können auch Gläubiger Einwände erheben, die das Verfahren verzögern können.

Schulden aus Straftaten

Schulden aus Straftaten können unter bestimmten Umständen erlassen werden, allerdings ist das spanische Insolvenzrecht hier restriktiv. Es wird von Fall zu Fall entschieden, und bei schweren Straftaten wird eine Restschuldbefreiung meist verweigert.

Geringe Kosten

Das Verfahren in Spanien ist auch finanziell attraktiv. Die Verfahrenskosten liegen in der Regel unter 500 Euro – deutlich weniger als in vielen anderen Ländern.

Schutz des Familienhauses

Unter bestimmten Umständen können spanische Gerichte das Familienhaus des Schuldners vor der Verwertung schützen. Das Haus kann geschützt werden, wenn es als unabdingbar für das tägliche Leben des Schuldners und seiner Familie eingestuft wird, allerdings gibt es keine Garantie.

Privat Insolvenz in Spanien

Vorteile und Herausforderungen der spanischen Privatinsolvenz

Die spanische Privatinsolvenz bringt klare Vorteile. Sie ist schnell, günstig und bietet eine umfassende Entschuldung. Dennoch gibt es auch einige Herausforderungen, die Schuldner kennen sollten. Für eine reibungslose Abwicklung empfiehlt es sich, ein Full-Service-Angebot eines erfahrenen Dienstleisters zu nutzen, welches Sie bei jedem Schritt Ihres Insolvenzverfahrens professionell unterstützt.

Vorteile

  • Kurze Verfahrensdauer: 
    Die spanische Privatinsolvenz dauert etwa zwölf Monate. Das ist viel schneller als die drei Jahre, die in Deutschland üblich sind.
  • Keine Wohlverhaltensphase: 
    In Spanien gibt es keine Wohlverhaltensphase, was den Entschuldungsprozess beschleunigt. Schuldner können schneller wieder durchstarten.
  • Gesetz der zweiten Chance: 
    Das Gesetz erlaubt zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Wenn das nicht klappt, kann das Gericht eine vollständige Schuldenbefreiung gewähren.

Herausforderungen

  • Fünf Jahre keine neuen Schulden: 
    Schuldner dürfen fünf Jahre lang keine neuen Schulden machen. Andernfalls könnten die alten Schulden wieder aufleben, wenn die Gläubiger dies beantragen.
  • Lebensmittelpunkt in Spanien nachweisen: 
    Um Insolvenztourismus zu verhindern, verlangen spanische Gerichte den Nachweis, dass der Schuldner mindestens drei Monate vor der Antragstellung in Spanien gelebt hat.
  • Strafrechtliche Folgen bei Eigenverschulden: 
    Wenn das Gericht feststellt, dass der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit selbst verursacht hat, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Auch die Restschuldbefreiung kann dann verweigert werden.
  • Unterhaltsforderungen bleiben bestehen: 
    Unterhaltsforderungen werden in Spanien nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und müssen weiter gezahlt werden.
  • Beglaubigung und Übersetzung der Dokumente: 
    Deutsche Schuldner, die die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkennen lassen wollen, müssen die spanischen Dokumente beglaubigen und übersetzen lassen.
Finanz-Optimierung: Privat-Insolvenz Spanien

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz in Spanien

Um als deutscher Staatsbürger in Spanien Privatinsolvenz anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Lebensmittelpunkt in Spanien

Deutsche Schuldner müssen ihren Lebensmittelpunkt (Center of Main Interest) nach Spanien verlegen. Sie müssen nachweisen können, dass sie mindestens drei Monate vor der Antragstellung in Spanien gelebt haben. Die spanischen Gerichte prüfen das gründlich.

Zahlungsunfähigkeit

Schuldner müssen ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Das Gericht wird prüfen, ob wirklich eine finanzielle Notlage besteht.

Kein anderes Insolvenzverfahren

Es darf kein anderes Insolvenzverfahren in Deutschland oder einem anderen EU-Land laufen. Doppelverfahren sind nicht erlaubt und würden den Antrag ungültig machen.

Für die Beantragung der Privatinsolvenz in Spanien sind verschiedene Dokumente erforderlich, wie eine Übersicht aller Schulden, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Belege für den Wohnsitz in Spanien.

Mit Global Tax Saving zur Privatinsolvenz in Spanien

Der Weg zur Privatinsolvenz in Spanien kann kompliziert sein. Gerade für deutsche Schuldner, die mit dem spanischen Rechtssystem nicht vertraut sind, ist eine professionelle Unterstützung ratsam. Global Tax Saving begleitet Sie durch das gesamte Verfahren und sorgt für eine Abwicklung ohne Stolpersteine.

So unterstützt Global Tax Saving Sie:

  • Beratung und Prüfung der Voraussetzungen:
    Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine spanische Privatinsolvenz erfüllen.
  • Vorbereitung der Dokumente:
    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Übersetzung der erforderlichen Dokumente und sorgen dafür, dass Sie den Nachweis für Ihren Lebensmittelpunkt und Ihre Zahlungsunfähigkeit erbringen können.
  • Begleitung durch das Verfahren:
    Von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung stehen wir an Ihrer Seite und übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht sowie dem Insolvenzverwalter.
  • Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland:
    Nach Abschluss des Verfahrens kümmern wir uns um die Beglaubigung und Übersetzung der spanischen Dokumente, sodass die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt wird.

Ein erfahrener Partner wie Global Tax Saving ist bei einer grenzüberschreitenden Insolvenz unverzichtbar. Unsere Fachleute führen Sie sicher durch den Prozess und helfen Ihnen, alle Hürden zu meistern.

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre unverbindliche Beratung.

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