
Lex Beckham: Dein Weg zu weniger Steuern & mehr Lebensqualität in Spanien
In Spanien Mit dem „Lex Beckham“ nur 24% Einkommens-Steuer zahlen
Gerade als Selbstständige/r, Unternehmer/in oder hochqualifizierte Fachkraft in Deutschland kennt man den Frust: Hohe Steuern, komplizierte Bürokratie und das Gefühl, dass die Lebensqualität im grauen Alltag leidet. Doch es gibt eine clevere Lösung:
Das Lex Beckham in Spanien bietet eine einzigartige Chance für Neuankömmlinge, ihre Steuerlast erheblich zu senken und gleichzeitig von einer höheren Lebensqualität zu profitieren. Entdecke, wie du mit dieser Sonderregelung endlich mehr von deinem erarbeiteten Einkommen behältst und deine Zukunft unter der spanischen Sonne gestalten kannst.

Steuern sparen und Lebensqualität genießen: Das Lex Beckham
Was ist das Lex Beckham und für wen ist es interessant?
Das Lex Beckham ermöglicht qualifizierten Personen, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, für bis zu sechs Jahre einen pauschalen Steuersatz von nur 24% auf ihr Einkommen – bis zu 600.000 Euro Jahreseinkommen.
Ideal für dich, wenn du:
- Nach Spanien ziehen möchtest, um dort zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen.
- Mehr Netto vom Brutto deines Einkommens behalten möctest.
- Die Vorteile des spanischen Lebensstils und Klimas genießen willst, ohne auf finanzielle Sicherheit zu verzichten.
- Unternehmer/in, Führungskraft oder hochqualifizierte Fachkraft bist.
Die Vorteile des Lex Beckham?
Diese Sonderregelung bietet dir weit mehr als nur Steuervorteile – sie eröffnet dir eine neue finanzielle und persönliche Freiheit:
- Massive Steuerersparnis: Profitiere von einem pauschalen Einkommensteuersatz von nur 24% auf dein Einkommen. Das bedeutet, du behältst deutlich mehr von deinem erarbeiteten Geld.
- Internationales Vermögen: Vermögenswerte außerhalb Spaniens sind nicht steuerpflichtig in Spanien.
- Finanzielle Freiheit: Nutze die eingesparten Steuern für Wachstum, Investitionen oder einfach für ein besseres Leben.
- Echte Work-Life-Balance: Vereine beruflichen Erfolg mit der einzigartigen Lebensqualität Spaniens – Sonne, Meer und ein entspanntes Arbeitsumfeld.
- Vereinfachte Besteuerung: Das System ist klarer und berechenbarer als die komplexe Besteuerung in vielen anderen Ländern.
Voraussetzungen für das Lex Beckham: Erfüllst du die Kriterien?
Um vom Lex Beckham profitieren zu können, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Die wichtigsten im Überblick:
- In den letzten 5 Jahren darfst du nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein.
- Um das Lex Beckham nutzen zu können, ist ein Umzug nach Spanien erforderlich.
- Es ist gekoppelt an bestimmte Voraussetzungen zur beruflichen Aufstellung.
- Der Antrag muss fristgerecht innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Dein Weg zum steueroptimierten Leben in Spanien: Wir begleiten dich
Profitiere von unserer 30-jährigen Erfahrung im spanischen und internationalen Steuerrecht. Genieße einfach und unkompliziert alle Vorteile des Steuer-Sparmodells Lex Beckham unter der spanischen Sonne.
Dein kostenloses Erstgespräch: Persönliche Beratung
Wenn du qualifiziert bist und bereit für den nächsten Schritt, buche dein persönliches und kostenloses Erstgespräch. Wir klären deine individuelle Situation mit dir, besprechen die Möglichkeiten und planen deine steueroptimierte Auswanderung nach Spanien.
Wir kümmern uns um alle Details.

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Häufige Fragen zum Lex Beckham
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Lex Beckham:
Muss ich wirklich meinen Wohnsitz nach Spanien verlegen, um das Lex Beckham zu nutzen?
Ja, das Lex Beckham ist an die Verlegung deines steuerlichen Wohnsitzes nach Spanien geknüpft.
Wie lange kann ich die Vorteile des Lex Beckham nutzen?
Du kannst die Sonderregelung für das Jahr deiner Umsiedlung und die folgenden fünf Steuerjahre nutzen, also insgesamt bis zu sechs Jahre.
Gilt das Lex Beckham auch für meine Familie?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch deine Familienmitglieder (Ehepartner/in, Kinder) von dieser Regelung profitieren, wenn sie mit dir nach Spanien umziehen.
Kann ich als Selbstständiger oder Unternehmer das Lex Beckham anwenden?
Ja, die Regelung ist für Unternehmer und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Selbstständige anwendbar, die ihre Tätigkeit oder ihr Unternehmen nach Spanien verlegen.
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