Klingt fast zu schön, um wahr zu sein, stimmt aber tatsächlich: Mit dem Beckham Law können Sie Ihr Einkommen nun zu einem Bruchteil der gewohnten Steuerlast versteuern – und das in einem der attraktivsten Länder Europas. Erfahren Sie, wie Sie diese Sonderregelung zur Einkommenssteuer in Spanien zu Ihrem Vorteil nutzen können.
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Inhalt
- Was ist das spanische Beckham Law?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Antragstellung für das Beckham Law 2024
- Wie sieht es mit Ehepartnern und dem Steuersatz in Spanien aus?
- Wie lange gelten die Einkommenssteuersätze im Rahmen des Beckham Law?
- Ihr Weg zum attraktiven Steuersatz in Spanien
Was ist das spanische Beckham Law?
Das spanische Beckham Gesetz, offiziell im Spanischen erlassen als „Régimen especial para trabajadores desplazados“, ist eine steuerliche Regelung, die sowohl für Ausländer als auch Spanier gilt, die für mehr als fünf Jahre nicht in Spanien ansässig waren.
Spanien erhebt ab einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro progressive Einkommenssteuersätze, die bis zu 47% erreichen können. Das Beckham Gesetz wurde eingeführt, um hochqualifizierte Arbeitskräfte und Unternehmer anzulocken, indem es für eine begrenzte Zeit niedrigere Einkommenssteuersätze in Spanien anbietet.
Steuersatz in Spanien und Anwendungsbereich
Unter dem Beckham Gesetz können EU-Bürger, die nach Spanien umziehen, ihre Arbeitseinkünfte bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 Euro mit nur 24% besteuern lassen. Für Einkommen über 600.000 Euro gilt in Spanien ein erhöhter Steuersatz von 47 %. Das Gesetz ermöglicht es den Begünstigten, ihre weltweiten Einkommen zu einem reduzierten Satz zu besteuern, selbst wenn diese Einkommen außerhalb Spaniens erzielt werden.
Im Vergleich zu den regulären Steuersätzen in Spanien und anderen Ländern bietet das Beckham Gesetz eine klare steuerliche Ersparnis. Ein wesentlicher Vorteil des Beckham Gesetzes ist außerdem, dass die Begünstigten während der Gültigkeitsdauer von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung im Ausland befreit sind.
Damit macht die Regelung Spanien zu einer attraktiven Alternative – insbesondere für Unternehmer und Gutverdiener, die ihren Sitz in das Land verlagern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um die Vorteile des Beckham Laws zu nutzen, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Ein wesentliches Kriterium ist, dass der Wohnsitz in den letzten fünf Jahren vor der Verlagerung außerhalb Spaniens lag. Hintergrund dieser Bedingung ist, dass das Gesetz explizit der Anziehung hochqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte dient.
Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1. Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber:
Der Antragsteller muss einen regulären Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Spanien eingehen. Die Tätigkeit muss von Spanien aus erfolgen und das Gehalt mindestens das spanische Mindestgehalt von etwa 1.200 Euro pro Monat betragen.
2. Entsendung/Online-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber:
Der Antragsteller wurde von einem ausländischen Arbeitgeber nach Spanien entsendet oder hat ein Remote-Arbeitsverhältnis. In diesem Fall muss die Arbeit von Spanien aus ausschließlich online erledigt werden. Wichtig ist hierbei, dass keine Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers in Spanien ausgelöst wird, um den Status zu erhalten. An Freelancer, die mehrere ausländische Klienten haben, richtet sich das Gesetz dagegen nicht.
3. Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens:
Antragsteller, die als Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens tätig werden, können ebenfalls vom Beckham Law profitieren. Wenn das Unternehmen lediglich Vermögenswerte verwaltet, darf die Beteiligung des Antragstellers maximal 24% betragen. Handelt es sich jedoch um ein operativ tätiges Unternehmen, kann der Geschäftsführer auch eine Beteiligung von über 25% halten.
4. Selbstständige Tätigkeit mit innovativem Charakter:
Selbstständige, die eine innovative Tätigkeit ausüben, die von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist, können ebenfalls das Beckham Gesetz nutzen. In einem solchen Fall muss die Tätigkeit von der ENISA (Empresa Nacional de Innovación) zertifiziert werden.
5. Hochqualifizierte Fachkräfte:
Hochqualifizierte Fachkräfte, die in Start-up-Unternehmen arbeiten, Weiterbildungen anbieten oder als Forscher tätig sind, können ebenfalls von der steuerlichen Sonderregelung profitieren. Auch in solchen Fällen ist eine Zertifizierung durch die ENISA notwendig.
6. Einschränkungen bei Einkünften aus spanischen Betriebsstätten:
Antragsteller dürfen ihre Einkünfte nicht aus einer in Spanien befindlichen Betriebsstätte beziehen – es sei denn, diese Betriebsstätte arbeitet vollständig autark. Diese Einschränkung soll dafür sorgen, dass das Gesetz primär zur Anziehung ausländischer Fachkräfte und nicht zur Steuervermeidung genutzt wird.
Kriterien für spanische Gesellschaften
Spanische Gesellschaften, die Mitarbeiter im Rahmen des Beckham Laws einstellen, müssen ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllen.
Die Gesellschaft sollte seit mindestens ein bis zwei Jahren bestehen, und der Geschäftszweck sowie die tatsächlichen operativen Tätigkeiten sollten über die reine Verwaltung von Vermögenswerten hinausgehen. Außerdem muss die Gesellschaft mindestens eine Vollzeitkraft beschäftigen, wobei es sich dabei auch um den Geschäftsführer selbst handeln darf.
Antragstellung für das Beckham Law im Jahr 2024
Wer von der niedrigen Einkommenssteuer in Spanien profitieren und einen Antrag stellen möchte, findet hier alle wichtigen Schritte im Überblick:
1. Voraussetzungen erfüllen
Vor der Antragstellung muss eine der obenstehenden beruflichen Gegebenheiten erfüllt sein.
Der nächste konkrete Schritt ist der Umzug nach Spanien. Es wird eine offizielle Wohnadresse und eine spanische Steuernummer (NIE) benötigt.
2. Antragstellung für die ermäßigte Einkommenssteuer in Spanien
Die Antragsfrist für den niedrigen Steuersatz in Spanien beträgt sechs Monate. Sie gilt ab dem Tag, an dem Sie in Spanien zu arbeiten beginnen, bzw. Ihre unternehmerische Aktivität aufnehmen. Diese Frist ist strikt und kann nicht verlängert werden.
Der Antrag für das Beckham Law muss schriftlich bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) eingereicht werden. Folgende Dokumente und Nachweise sind erforderlich:
- Nachweis über den Umzug nach Spanien (z. B. Mietvertrag oder Kaufvertrag einer Immobilie)
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung der unternehmerischen Tätigkeit
- Bescheinigung der ENISA, falls zutreffend
- Nachweis über die Steuernummer (NIE)
- Ausweisdokumente und eventuell weitere behördliche Formulare
Wie sieht es mit Ehepartnern und dem Steuersatz in Spanien aus?
Das Beckham Law in Spanien bietet seit 2023 nicht nur für den Hauptantragsteller attraktive steuerliche Vorteile, sondern auch für dessen Familienangehörige.
Voraussetzungen für die Mitanmeldung von Familienangehörigen
1. Gemeinsamer Umzug: Familienangehörige müssen entweder gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller oder innerhalb des ersten Steuerjahres nach Spanien ziehen.
2. Hauptsitz in Spanien: Der steuerliche Hauptsitz der Familie muss nach Spanien verlegt werden.
3. Nicht-Ansässigkeit: Familienangehörige dürfen in den letzten fünf Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien ansässig gewesen sein.
4. Einkünfte ohne Betriebsstättenbezug: Die Einkünfte der Familienangehörigen dürfen nicht aus einer in Spanien gelegenen Betriebsstätte stammen.
5. Geringeres Einkommen: Das Einkommen der Familienangehörigen muss geringer sein als das des Hauptantragstellers.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, profitieren die Angehörigen von dem gleichen niedrigen Steuersatz in Spanien wie der Hauptantragsteller.
Wie lange gelten die Einkommenssteuersätze im Rahmen des Beckham Law?
Begünstigte profitieren von dem attraktiven Steuersatz in Spanien für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit dem Steuerjahr, in dem der Antragsteller seinen steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegt.
Ihr Weg zum attraktiven Steuersatz in Spanien
Das Beckham Law eröffnet Unternehmern und Führungskräften einzigartige Möglichkeiten zur Steueroptimierung in einem Umfeld mit hoher Lebensqualität.
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