Spanien – das Land der unbegrenzten unternehmerischen Möglichkeiten? In der Tat! Eine Firma in Spanien zu gründen, kann ein kluger unternehmerischer Schachzug sein.
Wir erklären in diesem Leitfaden, welche Vorteile Spanien als Unternehmensstandort bietet, welche Rechtsformen zur Verfügung stehen und worauf Sie bei der Gründung achten müssen.
Inhalt
- Wer kann Unternehmen in Spanien gründen?
- Welche Vorteile bietet es, eine Firma in Spanien zu gründen?
- Welche Rechtsformen gibt es?
- So läuft eine Gründung in Spanien ab
- Eine Firma in Spanien zu gründen lohnt sich
Wer kann Unternehmen in Spanien gründen?
Sonniges Klima, strategische Lage und ein aufstrebendes Wirtschaftsumfeld – Spanien lockt immer mehr Unternehmer an.
In Spanien steht die Tür zur Unternehmensgründung prinzipiell für jedermann offen. Egal, ob EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger oder spanische Staatsangehörige – jeder, der die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt, kann im Land ein Unternehmen ins Leben rufen. Es sind jedoch einige formale Anforderungen zu beachten, die je nach Herkunftsland unterschiedlich ausfallen können.
EU-Bürger: Einfache Bedingungen für den Markteintritt
Für Bürger der Europäischen Union gestaltet sich die Firmengründung in Spanien unkompliziert. Sie benötigen lediglich eine spanische Steuernummer für Ausländer, die sogenannte Número de Identificación de Extranjeros (NIE).
Darüber hinaus ist eine Registrierung bei den zuständigen Behörden erforderlich, die jedoch problemlos durchgeführt werden kann.
Nicht-EU-Bürger: Zusätzliche Hürden
Grundsätzlich können Nicht-EU-Bürger mit einem Touristenvisum eine Firma in Spanien gründen. Eine NIE-Nummer ist dabei erst für die Anmeldung und Einschreibung der Firma erforderlich. Das ermöglicht allerdings ausschließlich die Gründung, nicht das Arbeiten in der eigenen Firma in Spanien.
Für Gründer, die auch in ihrer spanischen Firma arbeiten möchten, sind zusätzliche Schritte notwendig und der bürokratische Aufwand höher. Denn dann ist neben der NIE-Nummer auch ein gültiges Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige erforderlich.
Besonders für innovative Geschäftsmodelle bietet sich in solchen Fällen das sogenannte Unternehmervisum an. Das Visum richtet sich an Gründer, die im Bereich Technologie oder anderen zukunftsorientierten Branchen tätig werden möchten.
Für weniger innovative Geschäftsideen, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Restaurants oder Ladengeschäfts, ist das Visum für Selbstständige die gängige Option. Dabei handelt es sich um eine reguläre Arbeitserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Geschäft in Spanien zu betreiben, ohne dass ein besonderes Innovationspotenzial nachgewiesen werden muss.
Für Investoren und vermögende Privatpersonen gibt es außerdem die Möglichkeit, über das Golden Visa an eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und langfristig sogar an die spanische Staatsbürgerschaft zu gelangen. Bedingung für den Erhalt eines Golden Visa sind Immobilienkäufe im Wert von mindestens 500.000 Euro, Aktienkäufe bei spanischen Unternehmen im Wert von 1.000.000 Euro oder aber die Einzahlung von 1.000.000 Euro auf ein spanisches Bankkonto.
Welche Vorteile bietet es, eine Firma in Spanien zu gründen?
Spanien ist nicht nur wegen der hohen Lebensqualität attraktiv – auch aus wirtschaftlicher Sicht bietet das Land viele Vorzüge für Unternehmer. Wer eine Firma in Spanien gründen möchte, profitiert von zahlreichen Vorteilen, die das Land zu einem idealen Standort für Geschäftsgründungen machen.
Strategische Lage und Zugang zum europäischen Markt
Spanien dient als Brücke zwischen Europa, Afrika und Lateinamerika. Mit seiner strategischen Lage bietet das Land Unternehmen direkten Zugang zu wichtigen Märkten. Besonders für Firmen, die in den lateinamerikanischen Markt expandieren möchten, ist Spanien ein idealer Ausgangspunkt.
Günstiges Geschäftsumfeld
Das wirtschaftliche Umfeld in Spanien hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Steuersätze sind im europäischen Vergleich moderat, und es gibt verschiedene Anreize und Förderprogramme, die insbesondere für ausländische Investoren, Unternehmer und Angestellte interessant sind.
Besonders nennenswert ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Lex Beckham: Dieses Gesetz erlaubt es Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen, die progressiven Steuersätze Spaniens zu vermeiden und Einkünfte stattdessen zu einem vorteilhaften Pauschalsteuersatz von lediglich 24 % zu versteuern.
Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen
In Spanien stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, die es ermöglichen, Ihr Unternehmen flexibel und nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten. Die gängigsten Formen sind die Sociedad Limitada (SL) und die Sociedad Anónima (SA). Beide bieten eine solide Basis für den Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens.
Hochqualifizierte Arbeitskräfte
Ein weiterer Vorteil, beim Gründen einer Firma in Spanien, ist der Zugang zu einem großen Pool an hochqualifizierten Arbeitskräften. Spanien verfügt über exzellente Universitäten und Ausbildungseinrichtungen, die jährlich eine Vielzahl an Fachkräften hervorbringen. Besonders in den Bereichen Technik, IT und Ingenieurwesen finden Unternehmen in Spanien gut ausgebildetes Personal.
Lebensqualität und kulturelle Vielfalt
Nicht zuletzt bietet Spanien eine hohe Lebensqualität, die sowohl Unternehmer als auch internationale Talente anzieht. Mit seinem warmen Klima, der reichen Kultur und den ausgezeichneten Gesundheitsdiensten ist Spanien ein Ort, an dem sich Menschen gerne niederlassen und arbeiten.
Welche Rechtsformen gibt es?
Unabhängig von der Nationalität müssen alle, die in Spanien eine Firma gründen wollen, eine geeignete Rechtsform für ihr Unternehmen wählen. Diese Entscheidung beeinflusst die Haftung, das benötigte Startkapital und die Steuerpflichten, die auf Sie zukommen.
Sociedad Limitada (S.L.)
Die Sociedad Limitada (S.L.) ist die beliebteste Rechtsform in Spanien und entspricht in etwa der deutschen GmbH. Diese Form eignet sich ideal für kleine und mittelständische Unternehmen. Das Mindeststammkapital liegt bei 3.000 Euro, ein vergleichsweise geringer Betrag im europäischen Kontext. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt bleibt.Gibt es nur einen Gesellschafter, entsteht eine sogenannte Sociedad de la responsabilidad limitada unipersonal oder S.L.U.
Sociedad Anónima (S.A.)
Die Sociedad Anónima (S.A.) ist vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft. Diese Rechtsform eignet sich besonders für größere Unternehmen oder für Projekte, bei denen Fremdkapital über die Ausgabe von Aktien beschafft werden soll. Das Mindeststammkapital beträgt 65.000 Euro, von dem mindestens 25 % bei Gründung eingezahlt werden müssen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was sie für Investoren attraktiv macht. Diese Form bietet auch die Möglichkeit, Aktien öffentlich zu handeln, was sie besonders für wachstumsstarke Unternehmen interessant macht.
Empresario Individual (Autónomo)
Der Empresario Individual, in Spanien besser bekannt als Autónomo, ist die gängigste Rechtsform für Einzelunternehmer und Freiberufler.
Der große Vorteil dieser Rechtsform liegt in ihrer Einfachheit: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Gründung kann schnell und unkompliziert erfolgen.
Allerdings wird bei Nutzung dieser Rechtsform der private Einkommenssteuersatz von bis zu 47 % angewendet. Daneben ist ein weiterer wesentlicher Nachteil des Autónomo die unbeschränkte Haftung. Sie bringt mit sich, dass der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens einsteht.
Das kann im Falle finanzieller Schwierigkeiten ein erhebliches Risiko darstellen. Aus diesem Grund ist es ratsam, diese Rechtsform nur dann zu wählen, wenn die Geschäftsaktivitäten überschaubar und die Risiken gering sind.
Sociedad Civil (S.C.)
Die Sociedad Civil (S.C.) ist das spanische Äquivalent zur deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Rechtsform eignet sich für kleinere Unternehmungen, bei denen mindestens zwei Personen als Gesellschafter fungieren. Jeder Gesellschafter haftet vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Für die Gründung einer S.C. ist kein Mindestkapital erforderlich. Das macht diese Form besonders für Unternehmen attraktiv, die wenig Startkapital benötigen. Allerdings geht diese Flexibilität mit dem hohen persönlichen Risiko einher. Da alle Gesellschafter gleichermaßen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, ist Vertrauen zwischen den Partnern nötig.
So läuft eine Gründung in Spanien ab
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie mit der Gründung Ihres Unternehmens beginnen. Der Gründungsprozess der SL als der häufigsten Unternehmensform sieht etwa so aus:
1. Namensprüfung und Reservierung
Der erste Schritt bei der Gründung einer SL besteht darin, den gewünschten Firmennamen beim Registro Mercantil Central (Zentrales Handelsregister) zu prüfen und zu reservieren. Der Name sollte eindeutig sein und keine Verwechslungsgefahr mit bereits existierenden Unternehmen darstellen.
Nach der Genehmigung bleibt der Name für sechs Monate reserviert. Falls die Gesellschaft jedoch nicht innerhalb der ersten drei Monate beim Notar beurkundet wird, muss die Reservierung erneuert werden. Achten Sie unbedingt darauf, den Namen rechtzeitig zu registrieren und die Frist für die Beurkundung nicht zu verpassen
2. Einzahlung des Stammkapitals
Sobald der Name reserviert ist, muss das erforderliche Stammkapital von mindestens 3.000 Euro entweder auf ein Geschäftskonto bei einer spanischen Bank eingezahlt oder in Form einer Sacheinlage dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
3. Ausarbeitung der Satzung
Im nächsten Schritt wird die Satzung der Gesellschaft ausgearbeitet. Diese legt die internen Regeln des Unternehmens fest, einschließlich Name, Geschäftszweck, Sitz, Stammkapital und Gewinnverteilung. Diese Statuten bilden das rechtliche Rückgrat der Firma und müssen präzise und klar formuliert sein.
Die Satzung sollte von einem Experten überprüft werden, um späteren Konflikten oder Missverständnissen vorzubeugen. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können zu rechtlichen Problemen führen.
4. Öffentliche Beurkundung beim Notar
Mit allen erforderlichen Dokumenten und der ausgearbeiteten Satzung geht es dann zum Notar, um die Gründung der SL offiziell zu machen. Nach Prüfung der Unterlagen erstellt der Notar eine öffentliche Urkunde über die Gründung der Gesellschaft. Dieser Schritt macht die Gesellschaft rechtskräftig.
5. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Beurkundung durch den Notar muss die Gesellschaft beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) registriert werden, um eine vorläufige Steueridentifikationsnummer (NIF) zu erhalten.
Eine Firma in Spanien zu gründen lohnt sich
Das Gründen einer Firma in Spanien ist in vielen Fällen eine ökonomisch kluge Entscheidung Unbekannte rechtliche Anforderungen, Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können auf dem Weg zur Firmengründung allerdings Nerven kosten.
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