Die Nachricht, eine Immobilie in Spanien geerbt zu haben, löst oft gemischte Gefühle aus: Freude über das Feriendomizil an der Sonne, verbunden mit Trauer um einen geliebten Menschen. Bald mischt sich oft eine weitere Emotion hinzu: Unsicherheit.
Für in Deutschland lebende Erben stellen sich sofort Fragen nach Steuern und Bürokratie. Und was bedeutet das spanische Erbrecht für Sie, wenn Sie planen, nach Spanien auszuwandern oder bereits hier leben? Tatsächlich hat Ihr Wohnsitz entscheidende Auswirkungen auf die Erbfolge und vor allem auf die Steuerlast.
Dieser Leitfaden führt Sie durch die wichtigsten Regeln für beide Szenarien. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Nicht-Resident die Abwicklung meistern und welche erheblichen Vorteile das Leben in Spanien für Ihre Nachlassplanung bringen kann.
Inhalt
- Spanisches oder deutsches Erbrecht – Ihr Wohnsitz entscheidet
- Der spanische Weg: Die Erbschaft aktiv annehmen
- Erbschaftssteuer in Spanien
- Regionale Unterschiede im Erbrecht und bei der Steuer
- Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Ihr Wohnsitz als Schlüssel zur optimalen Nachlassplanung
Spanisches oder deutsches Erbrecht – Ihr Wohnsitz entscheidet
Die wichtigste Regel im europäischen Erbrecht lautet: Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Wohnsitz des Verstorbenen ist also die ausschlaggebende Weiche, die bestimmt, ob deutsches oder spanisches Erbrecht auf Ihr gesamtes Vermögen, inklusive Ihrer Immobilien, angewendet wird.
Szenario A: Der Lebensmittelpunkt ist in Deutschland
Wer in Deutschland lebt und dort verstirbt, für dessen gesamten Nachlass gilt deutsches Erbrecht. Die Erben werden nach deutschem Recht bestimmt, auch für eine Ferienimmobilie in Spanien. Die Abwicklung vor Ort muss dann aber nach spanischen Verfahrensregeln erfolgen.
Szenario B: Der Lebensmittelpunkt ist in Spanien (Der Vorteil für Auswanderer)
Für Personen, die in Spanien als Resident leben, findet auf den gesamten Nachlass spanisches Erbrecht Anwendung. Das kann erhebliche Vorteile haben, insbesondere bei der Erbschaftssteuer, da die Besteuerung dann primär in Spanien stattfindet und die oft günstigen regionalen Regelungen voll zum Tragen kommen.
Das spanische Erbrecht kennt allerdings auch ein strengeres Pflichtteilsrecht, das bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden muss.
Strategischer Tipp: Sie sind dieser Regelung nicht passiv ausgeliefert. Durch eine Rechtswahlklausel in Ihrem Testament können Sie festlegen, dass trotz Ihres Wohnsitzes in Spanien weiterhin das deutsche Erbrecht angewendet werden soll. Das ist ein praktisches Mittel, um die Erbfolge nach Ihren Wünschen zu gestalten und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen des Wohnsitzes in Spanien zu profitieren.
Der spanische Weg: Die Erbschaft aktiv annehmen
Auch wenn das deutsche Erbrecht die Erbfolge regelt, unterliegt die Abwicklung der Erbschaft in Spanien spanischem Recht. Hier gibt es einen entscheidenden Unterschied, den viele deutsche Erben nicht kennen: Während in Deutschland der Erbe automatisch in die Rechtsposition des Verstorbenen eintritt (es sei denn, er schlägt das Erbe aktiv aus), verlangt Spanien eine ausdrückliche, notarielle Erbschaftsannahme.
Ohne diese in Spanien vor einem Notar beurkundete Annahmeerklärung ist eine Umschreibung der Immobilie auf Ihren Namen im spanischen Grundbuch nicht möglich. Sie können die Immobilie also weder verkaufen noch beleihen.
Der Schritt ist zwingend und erfordert die Vorlage zahlreicher Dokumente, wie des deutschen Erbscheins (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung), der Sterbeurkunde und Ihrer spanischen Steuernummer für Ausländer (N.I.E.).

Erbschaftssteuer in Spanien
Die Erbschaftssteuer ist oft der komplizierteste und kostenaufwändigste Teil des Prozesses. Hier müssen Sie als Erbe besonders aufmerksam sein.
Ein kritischer Punkt vorweg: Zwischen Deutschland und Spanien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für die Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass grundsätzlich beide Länder berechtigt sind, Steuern auf die geerbte Immobilie zu erheben.
Zwar sieht das deutsche Recht eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vor, um die Doppelbelastung zu mindern. Da die spanische Erbschaftssteuer jedoch aufgrund sehr niedriger Freibeträge im staatlichen Gesetz oft höher ist als die deutsche, verbleibt in vielen Fällen eine erhebliche Steuerlast.
Die steuerlichen Vorteile als Resident in Spanien
Der Umzug nach Spanien bietet auch aus steuerlicher Sicht im Erbfall oft erhebliche Vorteile. Wenn sowohl der Erblasser (der Verstorbene) als auch der Erbe in Spanien steuerlich ansässig sind, entfällt die komplexe Problematik der Doppelbesteuerung mit Deutschland in der Regel. Die Besteuerung findet dann ausschließlich nach spanischem Recht statt.
Als Resident in Spanien profitieren Sie und Ihre Erben ebenfalls uneingeschränkt von den extrem vorteilhaften regionalen Steuergesetzen. Eine Erbschaft von Immobilien oder anderem Vermögen zwischen nahen Verwandten, die alle in Regionen wie Andalusien, auf den Balearen oder den Kanaren leben, ist damit in den meisten Fällen praktisch steuerfrei.
Das macht eine vorausschauende Nachlassplanung im Zusammenhang mit einer Auswanderung nach Spanien zum zentralen Thema der Vermögenssicherung.
Regionale Unterschiede im Erbrecht und bei der Steuer
Hier liegt ein großer Hebel zur steuerlichen Optimierung. Das staatliche spanische Erbschaftssteuerrecht ist für nahe Verwandte sehr ungünstig und gewährt nur einen minimalen Freibetrag von rund 16.000 Euro.
Die gute Nachricht: Dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs können auch nicht-residente EU-Bürger die weitaus vorteilhafteren Erbschaftssteuergesetze der jeweiligen autonomen Gemeinschaft anwenden, in der die Immobilie liegt. Und die Unterschiede sind gewaltig:
| Region | Steuererleichterung für nahe Verwandte (Gruppe I & II) |
| Balearen (Mallorca, Ibiza etc.) | Steuersatz von nur 1 % (bis 700.000 € pro Erbe) |
| Kanarische Inseln & Andalusien | Steuergutschriften von bis zu 99,9 % (fast steuerfrei) |
| Valencia | Gutschrift von 99 % |
Die korrekte Anwendung dieser regionalen Regelungen hilft, die Steuerlast legal um Zehntausende von Euros zu senken. Beachten Sie jedoch: Die Frist zur Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer beträgt nur sechs Monate ab dem Todestag des Erblassers. Zusätzlich fällt für den Erben auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer an.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Liegt kein Testament vor, bestimmt sich die Erbfolge nach der deutschen gesetzlichen Regelung, sofern der Erblasser in Deutschland ansässig war. Das deutsche Erbrecht legt hier eine klare Rangfolge der Erben fest (Kinder, Ehepartner etc.).
Für die Abwicklung in Spanien bedeutet das Fehlen eines Testaments jedoch einen erheblich höheren bürokratischen Aufwand. Sie müssen Ihre Erbenstellung gegenüber dem spanischen Notar und den Behörden aufwändiger nachweisen, meist durch einen in Deutschland zu beantragenden Erbschein. Das kann den Prozess verzögern und verteuern.
Ihr Wohnsitz als Schlüssel zur optimalen Nachlassplanung
Die entscheidende Erkenntnis ist, dass Ihr steuerlicher Wohnsitz der größte Hebel für die strategische Planung ist. Während Erben in Deutschland einen klaren, wenn auch bürokratischen Prozess durchlaufen müssen, eröffnet der Umzug nach Spanien erhebliche Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung im Erbfall.
Die Nutzung der extrem günstigen regionalen Steuergesetze als Resident kann die Belastung für Ihre Familie auf ein Minimum reduzieren.
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