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Körperschaftsteuer in Spanien – Wichtige Infos für Unternehmer

Mit vielerorts mehr als 300 Sonnentagen im Jahr und diversen Steuervorteilen lockt Spanien immer mehr deutsche Unternehmer. Teil der Realität ist allerdings auch, dass eine Verlagerung des Lebens- oder Unternehmensmittelpunkts nüchterne steuerliche Planung erfordert. 

Unter anderem die spanische Körperschaftsteuer wirft für viele Auswanderer Fragen auf. Mit attraktiven Sonderregelungen für Start-ups und besonderen Wirtschaftszonen wie der ZEC auf den Kanaren bietet Spanien durchaus interessante steuerliche Bedingungen für deutsche Unternehmer, die den Schritt über die Pyrenäen wagen.

Durch die Reform der Körperschaftsteuer gibt es ab 2025 außerdem weitere steuerliche Entlastungen für Mikrounternehmen, Kleinunternehmen und steuerlich geschützte Genossenschaften. Genaueres zu den Bedingungen und Feinheiten rund um die Körperschaftsteuer in Spanien lesen Sie in diesem Beitrag.

Inhalt

Wer muss eine Körperschaftssteuer in Spanien entrichten?

Jedes Unternehmen, das seinen rechtlichen oder tatsächlichen Mittelpunkt in Spanien hat, muss dort Körperschaftsteuer zahlen. Nach spanischem Recht ist ein Unternehmen in Spanien steuerpflichtig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Die Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) betrifft in Spanien sämtliche juristische Personen, insbesondere:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. Sociedad Limitada – SL, Sociedad Anónima – SA)
  • Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen mit Betriebsstätte in Spanien
  • Genossenschaften und andere juristische Körperschaften
  • Nicht-ansässige Unternehmen, wenn sie in Spanien Einkünfte erzielen oder eine Betriebsstätte unterhalten

Besonders wichtig zu wissen: Nicht nur der formelle Firmensitz ist entscheidend, sondern auch der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Auch wenn Ihr Unternehmen offiziell in Deutschland registriert ist, können Sie in Spanien körperschaftsteuerpflichtig werden, wenn wesentliche Unternehmensentscheidungen dort getroffen werden.

Für Einzelunternehmer (Autónomos) gilt die Körperschaftsteuer in Spanien nicht. Sie unterliegen stattdessen der Einkommensteuer (IRPF).

Beckham Law Spanien

Doppelbesteuerung vermeiden: Das deutsch-spanische Steuerabkommen

Wer als deutscher Unternehmer in Spanien aktiv ist, muss sich keine Sorgen um eine doppelte Steuerlast machen. Spanien und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um genau das zu verhindern.

Das Abkommen regelt:

  • In welchem Land bestimmte Einkünfte besteuert werden.
  • Steuergutschriften oder Freistellungsmethoden zur Vermeidung einer doppelten Belastung.

Gewinne, die in Spanien erwirtschaftet und dort besteuert werden, werden in Deutschland also entweder freigestellt oder angerechnet.

Gerade bei internationalen Geschäftsmodellen oder der Gründung von Tochtergesellschaften ist eine akkurate steuerliche Planung eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Unternehmensstart. Unsere Experten bei Global Tax Saving beraten Sie ausführlich zu den Vorteilen der Körperschaftsteuer in Spanien sowie weiteren Besonderheiten der Steuern in Spanien.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Der Standardsatz der Körperschaftsteuer in Spanien beträgt 25%. Dieser Satz dient als Standard und gilt für Unternehmen, die nicht unter die Definitionen von Mikrounternehmen oder kleinen Unternehmen fallen. Und es gibt gute Nachrichten: Für Mikro- und Kleinunternehmen gelten durch die neue Körperschaftsteuerreform ab 2025 reduzierte Steuersätze. Genaueres lesen Sie weiter unten im Artikel. 

Für Unternehmer, die einen Neustart in Spanien planen, ist der ermäßigte Steuersatz von 15% für Start-ups hilfreich. Die Ermäßigung gilt für die ersten beiden Geschäftsjahre, in denen ein Gewinn erzielt wird, und bedeutet erhebliche finanzielle Entlastungen in der kritischen Anfangsphase.

Weitere Ausnahmen gelten für folgende Bereiche:

  • Für börsennotierte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen inkl. Immobilienfonds wird gerade mal 1% Körperschaftsteuer fällig
  • Genossenschaften unter steuerlichem Schutz zahlen 20 %
  • Unternehmen in der Öl- und Gasforschung und -förderung unterliegen mit 30% dem höchsten regulären Körperschaftsteuersatz
  • Börsennotierte Kapitalgesellschaften für Investitionen auf dem Immobilienmarkt (SOCIMIs) werden mit einem Satz von 19% besteuert

Für Großunternehmen, die nicht in Spanien ansässig sind, aber dort Einkünfte erzielen, gilt ebenfalls der Steuersatz von 25% – allerdings nur auf die in Spanien erwirtschafteten Gewinne.

Für Privatpersonen, die neben einer Unternehmensgründung auch ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, bietet das Lex Beckham zusätzlich die Möglichkeit, von einem pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % auf Einkünfte bis 600.000 Euro zu profitieren.

Körperschaftssteuer bezahlen

Sonderregelungen für Mikrounternehmen (Umsatz < 1 Million Euro)

Vor der Reform, die in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 galt, wurden Mikrounternehmen mit einem Körperschaftsteuersatz von 23 % besteuert. Ab dem Jahr 2025 profitieren diese Unternehmen von einer weiteren, schrittweisen Reduzierung der Steuersätze, die sich nach der Höhe der Bemessungsgrundlage richtet. 

Für den Teil der Bemessungsgrundlage bis zu 50.000 € gelten folgende Sätze: 

  • 21 % im Jahr 2025
  • 19 % im Jahr 2026 
  • 17 % ab dem Jahr 2027

Für den Teil der Bemessungsgrundlage, der 50.000 € übersteigt, sind die Steuersätze wie folgt festgelegt: 

  • 22 % im Jahr 2025
  • 21 % im Jahr 2026
  • 20 % ab dem Jahr 2027   

Sonderregelungen für kleine Unternehmen (Umsatz zwischen 1 und 6 Millionen Euro) 

Auch kleine Unternehmen, deren Umsatz zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegt, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 von einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes profitieren . Betrug der Satz vor der Reform noch 25 % (bis einschließlich Geschäftsjahr 2024), so wird er schrittweise über fünf Jahre auf 20 % im Jahr 2029 reduziert. 

Die konkreten Steuersätze sind wie folgt festgelegt: 

  • 24 % im Jahr 2025
  • 23 % im Jahr 2026
  • 22 % im Jahr 2027
  • 21 % im Jahr 2028
  • 20 % ab dem Jahr 2029

Die sukzessive Senkung des Körperschaftsteuersatzes für kleine Unternehmen um insgesamt 5 Prozentpunkte über einen Zeitraum von fünf Jahren bietet diesen Unternehmen eine planbare Entlastung. Das stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und schafft Anreize für weiteres Wachstum und Investitionen.

Bares sparen durch Sonderzone auf den Kanaren

Eine außergewöhnliche Möglichkeit zur Steueroptimierung bietet die Zona Especial Canaria (ZEC) auf den Kanarischen Inseln. Qualifizierte Unternehmen können hier von einem stark reduzierten Körperschaftsteuersatz von nur 4% profitieren. 

Um von dem attraktiven 4%-Steuersatz zu profitieren, müssen Unternehmen mehrere Voraussetzungen erfüllen: Das Unternehmen muss neu gegründet werden und seinen Firmensitz sowie die tatsächliche Geschäftsadresse innerhalb der ZEC-Zone auf den Kanarischen Inseln haben. 

Eine Registrierung im offiziellen Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) ist Pflicht, und mindestens ein Geschäftsführer muss auf den Kanarischen Inseln ansässig sein. Zudem sind Mindestinvestitionen in Sachanlagen erforderlich – 100.000 € auf den Hauptinseln Teneriffa und Gran Canaria bzw. 50.000 € auf den kleineren Inseln. 

Innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung müssen auf den Hauptinseln mindestens fünf Arbeitsplätze, auf den kleineren Inseln mindestens drei Arbeitsplätze geschaffen werden, die während der gesamten ZEC-Mitgliedschaft erhalten bleiben müssen. Der Unternehmenszweck muss außerdem innerhalb der von der ZEC genehmigten wirtschaftlichen Aktivitäten liegen.

ZEC-Zone - reduzierte Körperschaftssteuer

Wann wird die Körperschaftssteuer in Spanien eingezogen?

Die Erhebung der Körperschaftsteuer in Spanien erfolgt auf jährlicher Basis, wobei Unternehmen zu regelmäßigen Vorauszahlungen verpflichtet sind. Die als  „Pagos fraccionados“ bezeichneten Zahlungen werden dreimal jährlich fällig, jeweils am 20. April, 20. Oktober und 20. Dezember des laufenden Geschäftsjahres. 

Als Berechnungsgrundlage dienen entweder die Gewinne des Vorjahres oder die aktuell erwirtschafteten Erträge. Die endgültige Steuerabrechnung findet dann mit der Jahresabschlusszahlung statt, die bis zum 25. Juli des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres zu entrichten ist. In diesem Rahmen erfolgt die finale Berechnung, die je nach bisherigen Zahlungen zu einer Nachzahlung oder einer Steuererstattung führen kann.

Körperschaftsteuer in Spanien – Mit der richtigen Beratung Steuervorteile sichern

Die spanische Steuergesetzgebung bleibt dynamisch. Die Anreize für nachhaltige Investitionen und innovative Unternehmen werden kontinuierlich ausgebaut. Die Reform der Körperschaftsteuer in Spanien ab 2025 bringt eine schrittweise Senkung der Steuersätze für Mikrounternehmen und kleine Unternehmen mit sich, während der allgemeine Satz von 25 % bestehen bleibt. 

Die Änderungen, die bis 2029 implementiert werden, zielen darauf ab, die Steuerlast für diese Unternehmensgrößen zu verringern, Investitionen anzuregen und die Gründung neuer Unternehmen weiterhin attraktiv zu gestalten. Bei Global Tax Saving nutzen wir unsere 30-jährige Expertise in der spanischen Steuer- und Rechtsberatung, um Sie durch alle Phasen Ihres Unternehmensumzugs zu begleiten. Wir übernehmen für Sie je nach Bedarf Behördengänge und Firmengründung oder entwickeln maßgeschneiderte Steuerstrategien. 

Bereiten Sie Ihren Unternehmensumzug nach Spanien jetzt vor – mit einem Partner, der alle Aspekte abdeckt. Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Beratung.

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