Global Tax Saving Spain
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Steuern auf Mallorca – Sorgenfreies Auswandern für Unternehmer

Mallorca lockt Unternehmer nicht nur mit malerischen Landschaften und angenehmen Temperaturen, sondern auch mit potenziellen Steuervorteilen. Die Steuern auf Mallorca bieten vielen Unternehmern, Angestellten und Führungskräften beträchtliche Vorteile.

Alle relevanten Steueraspekte für Unternehmer und Privatpersonen, die eine geschäftliche Verlagerung oder einen Umzug nach Mallorca in Betracht ziehen gibt es hier in der Übersicht. 

Inhalt

Steuern auf Mallorca – Wer muss zahlen?

Auf Mallorca gibt es verschiedene Steuerarten. So wie auch im übrigen Spanien unterliegen alle Residenten der Steuerpflicht. Als Resident bezeichnet man Personen, die mehr als 183 Tage im Jahr auf Mallorca oder in Spanien allgemein verbringen – durch die Aufenthaltsdauer von über einem halben Jahr wird der Erstwohnsitz und damit auch die Steuerpflicht definiert. Aber auch Nicht-Residenten können unter gewissen Umständen Steuern in Spanien zahlen müssen: Das ist der Fall, wenn sie über auf der Insel oder in Spanien erzielte Einkünfte verfügen.

Die Steuer, die auf sämtliche in Spanien erzielten Einkünfte erhoben wird, nennt sich „Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“ (IRPF). Sie entspricht unserer Einkommensteuer. Residenten müssen zudem üblicherweise ihre weltweiten Einkünfte deklarieren. Der Steuersatz in Spanien ist grundsätzlich progressiv – er kann je nach Einkommenshöhe zwischen 19% und 47% betragen. Für Zinserträge und Kapitalgewinne gelten spezifische Steuersätze, die zwischen 19% und 28% gestaffelt sind.

Übrigens: Investoren können ab einer Investitionssumme von 500.000 das begehrte Golden Visa erhalten, das mit einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verbunden ist.

Vermögenssteuer und mehr auf Mallorca

Der Freibetrag für Vermögen auf Mallorca liegt 2024 bei 3.000.000 Euro pro Person. Für die Immobilie, die als Hauptwohnsitz dient, können zusätzlich 300.000 Euro steuerfrei bleiben. Die Vermögenssteuer wird bei Residenten normalerweise auf das gesamte in- und ausländische Vermögen erhoben. Auf Mallorca beträgt der Besteuerungssatz auf Vermögen 3,45%, während er in anderen Regionen Spaniens teils deutlich niedriger ist. 

Nicht-Residenten hingegen zahlen diese Steuer nur auf in Spanien befindliches Vermögen. Zu den Steuern gehört auch die Mehrwertsteuer (IVA), die auf die meisten Waren und Dienstleistungen mit einem regulären Satz von 21% erhoben wird. 

Steuern sparen als Ausländer auf Mallorca: Lex Beckham

Für ausländische Arbeitnehmer, Entrepreneurs und Investoren, die nach Mallorca auswandern möchten, ist das Lex Beckham ganz besonders interessant. Das Gesetz erlaubt es qualifizierten Personen, einen festen Steuersatz von 24% auf ihre in Spanien erzielten Einkünfte anzuwenden – ohne, dass ihr weltweites Einkommen in Spanien besteuert wird.

Auch die Vermögenssteuer wird in diesen Fällen nur auf spanisches Vermögen erhoben.

Auswandern und Steuern sparen auf Mallorca

Wie werden Steuererklärungen auf Mallorca eingereicht?

Die Einreichung der Steuererklärungen auf Mallorca erfolgt auf ähnliche Weise wie im übrigen Spanien. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärung entweder selbst einreichen oder die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Das entsprechende Formular Modelo 100, kann online über die Website der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria eingereicht werden. Alternativ steht auch eine App zur Verfügung, über die die Erklärung mobil eingereicht werden kann. 

Die Steuerbehörde bietet auch die Möglichkeit, telefonisch oder vor Ort in einem der lokalen Finanzämter Termine zu vereinbaren. Wer Unterstützung bei der Einreichung benötigt und sich keine steuerlichen Vorteile entgehen lassen möchte, sollte immer eine professionelle Steuer- und Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Bei Global Tax Saving werden Sie garantiert von erfahrenen Beratern betreut, mit denen Sie Fehler durch Sprachbarrieren oder Fehlinformationen umgehen.

Die Fristen zur Einreichung sollten unbedingt eingehalten werden, da andernfalls Strafen drohen. Im Jahr 2024 hatten Steuerpflichtige bis zum 01. Juli 2024 Zeit, die Dokumente einzureichen.

Unternehmen auf Mallorca – Welche Steuern fallen an?

Hier sind die wichtigsten Steuern, die für Unternehmen auf der Insel relevant sind:

1. Körperschaftssteuer:

Unternehmen zahlen auf ihren Gewinn eine Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades). Der allgemeine Steuersatz in Spanien liegt bei 25%. Für die ersten beiden Jahre mit Gewinn fallen lediglich 15% an. Danach können Unternehmen mit einem Nettoumsatz von weniger als einer Million Euro von einem reduzierten Satz von 23% Gebrauch machen.

2. Mehrwertsteuer:

Die Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA) in Spanien beträgt regulär 21%. Sie gilt auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen, die Unternehmen anbieten. In bestimmten Bereichen, wie bei Immobilien, Büchern, oder bei bestimmten Lebensmitteln, können reduzierte Steuersätze von 10% bzw. 4% gelten.

3. Gewerbesteuer:

Die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE) betrifft nur Unternehmen, die über zwei Jahre einen Umsatz von mehr als einer Million Euro erwirtschaftet haben.

4. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge:

Arbeitgeber auf Mallorca sind verpflichtet, Lohnsteuer auf die Gehälter ihrer Angestellten abzuführen. Zudem müssen sie Beiträge zur Sozialversicherung leisten, die rund 30% des Bruttogehalts der Angestellten betragen.

Steuern auf Mallorca: Immobiliensteuern

Immobilien auf Mallorca – Welche Steuern fallen an?

Diese unterscheiden sich teils je nach Art der Immobilie und je nachdem, ob der Käufer Resident oder Nicht-Resident ist. Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca werden direkt eine Reihe von Steuern fällig.

1. Grunderwerbsteuer:

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt auf Mallorca die Grunderwerbsteuer an (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP). Die Sätze sind gestaffelt:

  • 8% auf die ersten 400.000 Euro des Kaufpreises
  • Höhere Steuersätze bis zu 11,5% für darüber liegende Beträge.

2. Mehrwertsteuer:

Beim Kauf einer Neubauimmobilie ist anstelle der Grunderwerbsteuer die Mehrwertsteuer zu entrichten (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA). Der Steuersatz beträgt 10% für Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Immobilien oder Grundstücken fällt ein Mehrwertsteuersatz von 21% an.

3. Stempelsteuer:

Die Stempelsteuer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados, AJD) fällt zusätzlich zur Mehrwertsteuer an und beträgt auf Mallorca maximal 1,5% des Kaufpreises.

Zusätzlich kommen bei Immobilien die jährlich laufenden Steuern dazu, darunter:

1. Grundsteuer:

Diese Steuer wird jährlich auf den Katasterwert der Immobilie erhoben. Der Steuersatz der Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) variiert je nach Gemeinde und liegt üblicherweise zwischen 0,4% und 1,1% für bebaute Grundstücke.

2. Einkommensteuer:

Bei der Selbstnutzung einer Immobilie durch Nicht-Residenten wird eine fiktive Mieteinnahme mit einem Steuersatz von 25% auf 1,1% des Katasterwerts besteuert. Bei Vermietung der Immobilie müssen 25% Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) auf die erzielten Mieteinnahmen gezahlt werden, wobei verschiedene Kosten wie Hypothekenzinsen und Instandhaltungskosten abzugsfähig sind.

3. Vermögenssteuer:

Wer Immobilien auf Mallorca besitzt, muss bei Überschreitung des Freibetrags die obengenannte Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) von 3,45% zahlen.

Auswandern und Arbeiten auf Mallorca: Unternehmer auf Mallorva

Auf Mallorca leben und Steuern sparen: Den Traum leben

Für Unternehmer eröffnen sich auf Mallorca interessante steuerliche Optionen. Besonders das Lex Beckham bietet vielen Ausländern attraktive Möglichkeiten zur Steueroptimierung und kann den Neustart auf der Insel deutlich versüßen.

Besonders wichtig für Ihre persönliche Steuerstrategie ist die Wahl der Unternehmensform. Unterschiedliche Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften unterliegen in Spanien unterschiedlichen Steuerregelungen. Hinzu kommen regionale Unterschiede, da die Steuersätze und Abgaben je nach Gemeinde oder Ort variieren können. Nicht zuletzt spielt auch die Wahl des passenden Visums eine große Rolle.

Bei all diesen Punkten können unsere Experten von Global Tax Saving die für Sie vorteilhafteste Option identifizieren und die bürokratische Umsetzung für Sie übernehmen.

Sie möchten sich nicht langwierig in die steuerlichen Gegebenheiten Mallorcas einarbeiten oder für den Umzug nach Mallorca durch Formulare kämpfen? Kontaktieren Sie uns für professionelle Unterstützung und eine unverbindliche Beratung.

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