Die Vermögenssteuer in Spanien und auf Mallorca ist ein Thema, das insbesondere für Auswanderer, Investoren und Personen mit hohem Vermögen von Bedeutung ist. Vor allem in den vergangenen Jahren hat das Steuerrecht auf den Balearen einige Anpassungen erfahren, die viele Fragen aufwerfen. Häufige Unklarheiten betreffen die Freibeträge, den Residenzstatus und regionale Unterschiede innerhalb Spaniens.
In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuelle Situation der Vermögenssteuer auf Mallorca geben und erläutern, was es mit den jüngsten Änderungen auf sich hat. Keine Sorge, wenn Sie sich nicht alles merken können: Für all diese und weitere Fragen bieten wir außerdem professionelle Beratung und Begleitung an.
Inhalt
- Vermögenssteuer auf Mallorca abgeschafft?
- Vermögenssteuer Spanien und Mallorca: Ab welchem Betrag?
- Wie hoch ist die Vermögenssteuer in verschiedenen Regionen Spaniens?
- Deutsch-Spanisches Doppelbesteuerungsabkommen
- Weitere relevante Steuern bei einem Umzug nach Spanien
- Vermögenssteuer in Spanien und auf Mallorca clever nutzen
Vermögenssteuer auf Mallorca abgeschafft?
Zeitweise sorgten Schlagzeilen in verschiedenen Medien für Verwirrung: „Vermögenssteuer auf den Balearen abgeschafft!“ – so oder ähnlich lauteten viele reißerische Überschriften. Doch so einfach ist es nicht. Tatsächlich wurde die Vermögenssteuer auf den Balearen nicht vollständig abgeschafft, aber immerhin stark reduziert. Denn der Freibetrag auf Mallorca wurde auf ein neues Rekordniveau angehoben, sodass bis zu einem Vermögen von 3 Millionen Euro keine Vermögenssteuer fällig wird.
Hintergrund der Steuerreform
Im Jahr 2023 einigte sich die Regierung der Balearen auf eine deutliche Steuererleichterung, die ab 2024 greifen soll. Der Freibetrag wurde von ursprünglich 700.000 Euro pro Person auf 3 Millionen Euro angehoben. Diese Maßnahme macht die Region steuerlich attraktiver, insbesondere für vermögende Einwanderer und Investoren.
Trotz dieser Anhebung bleibt die Vermögenssteuer in Kraft, lediglich die Höhe des zu versteuernden Vermögens hat sich durch den neuen Freibetrag verändert. Kurz: Vollständig abgeschafft wurde die Steuer entgegen aller missverständlichen Meldungen also nicht.
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Vermögenssteuer Spanien und Mallorca: Ab welchem Betrag?
Die Vermögenssteuer in Spanien betrifft sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten mit einem Nettovermögen von in der Regel mindestens 700.000 €. Die Berechnung erfolgt jährlich zum 31. Dezember. Jede autonome Gemeinschaft in Spanien kann eigene Steuerfreibeträge festlegen, unterhalb derer keine Vermögenssteuer anfällt.
Die Vermögenssteuer wird auf das Nettovermögen einer Person erhoben, das heißt auf die Differenz zwischen dem Gesamtvermögen und den Schulden. Hierzu zählen Immobilien, Aktien, Anleihen, Luxusgüter wie Yachten und Kunstwerke sowie Bargeldbestände.
Nicht nur das in Spanien, sondern auch das im Ausland gehaltene Vermögen wird bei der Besteuerung berücksichtigt, sofern es sich um steuerpflichtige Residenten handelt. Nicht-Residenten müssen lediglich auf ihr in Spanien befindliches Vermögen Vermögenssteuer zahlen.
Wie oben erwähnt, wurde der Freibetrag auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera ab dem Jahr 2024 auf 3 Millionen Euro pro Person erhöht. Der Freibetrag bedeutet, dass bis zu dieser Summe kein Vermögen besteuert wird. Für eine Immobilie, die als Hauptwohnsitz dient, können zusätzlich 300.000 Euro steuerfrei bleiben. Das gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten.
Lex Beckham – Eine Ausnahme für Hochverdiener
Vorteile gibt es auch für Personen, die unter das sogenannte „Lex Beckham“ fallen. Diese Sonderregelung betrifft vor allem hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte und Unternehmer. Unter dieser Regelung wird lediglich das in Spanien gehaltene Vermögen besteuert, während das im Ausland befindliche Vermögen von der Vermögenssteuer ausgenommen ist.
Wie hoch ist die Vermögenssteuer in verschiedenen Regionen Spaniens?
In Spanien wird die Vermögenssteuer von den autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) verwaltet, was bedeutet, dass die Steuerlast je nach Region stark variieren kann.
Madrid und Andalusien haben die Vermögenssteuer zu 100 % bonifiziert: Das heißt, dass dort keine Vermögenssteuer fällig wird. Ab dem Steuerjahr 2022/23 kann in diesen Regionen jedoch stattdessen die Solidaritätssteuer fällig werden.
Auf den Balearen, zu denen auch Mallorca gehört, beträgt die Vermögenssteuer auf das Vermögen oberhalb des Freibetrags bis zu 3,45 %. Damit gehört Mallorcas Vermögenssteuer zu den teuersten.
Die Steuerraten auf den Balearen sind wie folgt:
VERMÖGEN | STEUERRATE |
3.000.000 € bis 5.454.958 € | 2,35 % |
5.454.958 € bis 10.909.915 € | 2,90 % |
10.909.915 € und mehr | 3,45 % |
In anderen Regionen können die Steuersätze ebenfalls unterschiedlich ausfallen. Regionale Unterschiede können sich erheblich auf die Steuerlast auswirken und sollten bei der Entscheidung über einen Wohnsitz in Spanien berücksichtigt werden.
Die Solidaritätssteuer in Spanien
Im Dezember 2022 wurde die Solidaritätssteuer für große Vermögen (ISGF) eingeführt, die für Residenten und Nicht-Residenten mit einem Vermögen über 3 Millionen Euro gilt, wenn sie in Regionen mit bedeutenden Steuerfreibeträgen oder 100%iger Befreiung wie Madrid oder Andalusien leben. Die temporäre Steuer betrifft damit nur 0,1 % der spanischen Steuerzahler.
Für die Solidaritätssteuer gelten folgende Steuersätze auf das Nettovermögen:
- Bis zu einem Vermögen von 3 Millionen Euro: 0 % Steuer
- Für Vermögen zwischen 3 Millionen Euro und 5.347.998 Euro: 1,7 % Steuer.
- Für Vermögen zwischen 5.347.998 Euro und 10.696.996 Euro: 2,1 % Steuer.
- Für Vermögen über 10.696.996 Euro: 3,5 % Steuer.
Deutsch-Spanisches Doppelbesteuerungsabkommen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien trat im Oktober 2012 in Kraft. Es regelt, wie und wo Steuern auf Einkommen und Vermögen erhoben werden, wenn jemand in beiden Ländern ansässig ist. Das Hauptziel dieses Abkommens ist es, doppelte Besteuerung zu vermeiden und Steuerkürzungen zu verhindern.
Was wird im Abkommen geregelt?
Das Abkommen deckt verschiedene Steuerarten ab:
- In Spanien betrifft es die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer.
- In Deutschland umfasst es die Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer.
Schenkungs- und Erbschaftssteuer sind von diesem Abkommen ausgenommen. Für diese Steuerarten gilt das Abkommen nicht.
Besondere Auswirkungen für Immobilienbesitzer und Vermieter
Wenn Sie als in Spanien ansässiger Resident eine Immobilie in einem anderen EU-Land, wie zum Beispiel Deutschland, verkaufen, gelten besondere steuerliche Regelungen. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland wird eine doppelte Besteuerung vermieden. Das bedeutet: Sie zahlen in Deutschland Steuern auf den Verkauf der Immobilie, da sich die Immobilie dort befindet.
Allerdings sind Sie als Resident in Spanien auch verpflichtet, den Veräußerungsgewinn in Ihrer spanischen Steuererklärung anzugeben.
Um zu verhindern, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in Spanien die volle Steuer auf Ihren Gewinn zahlen müssen, greift das DBA: Die in Deutschland gezahlten Steuern werden in Spanien angerechnet, was Ihre spanische Steuerlast entsprechend reduziert.
Auch mit Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien müssen spanische Residenten entsprechend verfahren.
Es ist grundsätzlich ratsam, eine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um keine kostspieligen Steuerfehler zu begehen.
Weitere relevante Steuern bei einem Umzug nach Spanien
Weitere Steuern, die für Auswanderer nach Spanien relevant sein können, sind:
1. Einkommenssteuer:
Als in Spanien ansässige Person unterliegen Sie der Einkommenssteuer auf Ihr weltweites Einkommen. Aber es gibt Ausnahmefälle, in denen nur das spanische Einkommen besteuert wird.
2. Steuern auf Immobilien:
Beim Erwerb einer Immobilie in Spanien fallen unterschiedliche Steuern an, darunter die Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) und die Mehrwertsteuer (IVA), falls es sich um eine Neubauimmobilie handelt. Zudem gibt es jährliche Kosten, wie die Grundsteuer.
3. Unternehmenssteuern:
Wer als Unternehmer nach Spanien zieht, muss sich mit der Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades) und der Umsatzsteuer (IVA) vertraut machen. Die Körperschaftssteuer beträgt in Spanien in der Regel 25 %, während die Umsatzsteuer auf die meisten Dienstleistungen und Produkte 21 % beträgt.
4. Wegzugsbesteuerung in Deutschland:
Wer über signifikante Kapitalbeteiligungen verfügt, sollte wissen, dass Deutschland beim Wegzug ins Ausland die sogenannten „latenten Gewinne“ besteuert. Das betrifft z. B. Aktiengewinne, die vor dem Wegzug noch nicht realisiert wurden. Die Wegzugsbesteuerung soll verhindern, dass solche Gewinne später im Ausland steuerfrei vereinnahmt werden.
Mehr Details finden Sie in unserem Artikel über Steuern in Spanien.
Vermögenssteuer in Spanien und auf Mallorca clever nutzen
Die Vermögenssteuer auf Mallorca bleibt trotz des stark erhöhten Freibetrags ein Thema, das wohlhabende Privatpersonen und Investoren betrifft. Die Anhebung des Freibetrags auf 3 Millionen Euro stellt jedoch eine erhebliche Erleichterung dar und macht die Region steuerlich attraktiver. Gleichzeitig sollten jedoch auch die regionalen Unterschiede in Spanien, das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen und die Wegzugsbesteuerung bedacht werden.
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