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Modelo 720 – Alles über die Erklärung des Auslandsvermögen in Spanien

Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt und hier steuerlich ansässig wird, kommt in den Genuss vieler Vorzüge. Auf der anderen Seite kommen mit der Residencia auch immer wieder Fragen auf. Ein häufiges Thema ist das Formular Modelo 720. 

Diese Informationserklärung über Vermögenswerte im Ausland ist ein Muss für viele Residenten. Wir zeigen Ihnen, was Sie darüber wissen müssen und wie Sie potentiellen Problemen, wie durch eine nicht angegebene Immobilie im Ausland, vorbeugen.

INHALT

Was genau ist das Modelo 720?

Stellen Sie sich das Modelo 720 als eine Art Inventarliste vor, die Sie bei der spanischen Steuerbehörde einreichen. Der spanische Fiskus möchte wissen, welche nennenswerten Vermögenswerte seine Steuerresidenten außerhalb Spaniens besitzen. 

Diese Pflicht wurde bereits 2012 eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen und Steuerhinterziehung zu erschweren.

Wer muss Modelo 720/721 einreichen?

Die gute Nachricht zuerst: Nicht jeder Euro im Ausland muss gemeldet werden. Die Pflicht für Modelo 720 greift erst, wenn der Gesamtwert aller Vermögenswerte innerhalb einer von drei klar definierten Kategorien die Grenze von 50.000 Euro übersteigt. Wird diese Schwelle in einer Kategorie erreicht, muss nur diese spezifische Kategorie deklariert werden.

Ganz grundsätzlich sind Sie zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet, wenn Sie als natürliche Person Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die ihren Sitz in Spanien haben. Auch Treuhänder und Bevollmächtigte, die Auslandsvermögen für andere verwalten, können in der Pflicht stehen.

Kurz zur Erinnerung: Als steueransässig in Spanien gelten Sie, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr hier aufhalten oder wenn der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt. Gibt es einen Ehepartner und minderjährige Kinder, die in Spanien leben, geht das Finanzamt oft ebenfalls von einer Ansässigkeit aus.

Modelo 721: Das Formular für Kryptowährungen

Die Digitalisierung macht auch vor dem Steuerrecht nicht halt. Für Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co., die bei ausländischen Dienstleistern oder auf Wallets außerhalb Spaniens gehalten werden, gibt es seit 2023 das Modelo 721. 

Auch hier müssen Vermögenswerte von über 50.000 € gemeldet werden.

Modelo 721: Das Formular für Kryptowährungen

Welche Vermögenswerte müssen im Modelo 720 angegeben werden?

Die drei Kategorien, aus denen Vermögenswerte von über 50.000 Euro gemeldet werden müssen, sind:

Kategorie 1: Bankkonten im Ausland (Clave C im Formular)

Darunter fallen alle Arten von Konten bei Finanzinstituten im Ausland: Girokonten, Sparkonten, Festgeldkonten und ähnliche Produkte. Auch Guthaben auf Kreditkarten, sofern diese wie Konten mit positiven Salden im Ausland geführt werden, können relevant sein.

  • Schwellenwert: Die Meldepflicht entsteht, wenn entweder der Saldo zum 31. Dezember des Vorjahres oder der Durchschnittssaldo des letzten Quartals des Vorjahres (manchmal auch des gesamten Vorjahres, je nach Auslegung) die 50.000-Euro-Marke übersteigt. Es reicht, wenn einer der beiden Werte darüber liegt.
  • Wer muss melden? Nicht nur der Kontoinhaber selbst, sondern auch Bevollmächtigte oder wirtschaftlich Berechtigte.

Konten, die im Laufe eines Steuerjahres eröffnet und vor dem 31. Dezember desselben Jahres wieder geschlossen wurden, müssen in der Regel für diese Kategorie im Modelo 720 nicht erfasst werden, da sie zum Stichtag nicht mehr existieren.

Kategorie 2: Finanzanlagen, Beteiligungen und Versicherungen (Clave V, I, S)

Diese Kategorie ist ein Sammelbecken für diverse Finanzprodukte:

  • Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Fondsanteile.
  • Beteiligungen: Anteile an ausländischen Unternehmen oder Gesellschaften.
  • Versicherungen und Rentenansprüche: Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, private Rentenversicherungen oder andere Anlageformen, die im Ausland gehalten werden und einen bestimmten Wert repräsentieren.
  • Schwellenwert: Hier zählt der Gesamtwert aller Posten dieser Kategorie. Haben Sie beispielsweise Aktien im Wert von 30.000 Euro und eine Lebensversicherung mit einem Wert von 15.000 Euro (also zusammen 45.000 Euro), müssen Sie für diese Kategorie nichts melden. Erst wenn die Summe 50.000 Euro übersteigt, wird es relevant.
  • Neuerung seit 2023: Auch bestimmte Versicherungen ohne direkten Rückkaufswert, die also nicht vorzeitig vom Versicherten gekündigt werden können, sind meldepflichtig. Hier muss der Wert der sogenannten mathematischen Reserve angegeben werden.

Kategorie 3: Immobilien und dingliche Rechte im Ausland (Clave B)

Wenn eine Immobilie im Ausland nicht angegeben wird, kann es zu Problemen kommen. Bei der Immobilie kann es sich um ein Ferienhaus, die geerbte Wohnung oder ein vermietetes Objekt handeln. 

Ausschlaggebend ist der Anschaffungswert. Bei späteren Wertänderungen oder wenn man Resident wird und die Immobilie schon besitzt, kann auch der Wert zum 31. Dezember eine Rolle spielen.

Was gehört nicht ins Modelo 720?

Zum Glück muss nicht jeder kleine Wertposten aufgeführt werden. Dinge wie Bargeld, Schmuck, Autos, Boote oder Kunstgegenstände im Ausland fallen in der Regel nicht unter die Meldepflicht des Modelo 720.

Fristen und Folgejahre: Wann ist das Modelo 720 fällig?

Die Erklärung muss immer für das vorangegangene Kalenderjahr abgegeben werden, und zwar bis zum 31. März. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt auf elektronischem Weg.

Haben Sie das Modelo 720 einmal korrekt eingereicht, müssen Sie es nicht zwingend jedes Jahr aufs Neue tun. Eine erneute Erklärung wird nur dann notwendig, wenn:

  • der Wert der Vermögenswerte in einer bereits gemeldeten Kategorie um mehr als 20.000 Euro im Vergleich zur letzten Deklaration gestiegen ist.
  • eine bisher nicht meldepflichtige Kategorie nun die 50.000-Euro-Grenze überschreitet.
  • ein bereits gemeldeter Vermögenswert wegfällt (z. B. durch Verkauf einer Immobilie, Auflösung eines Kontos, Ablauf einer Versicherung).

Welche Strafen gelten bei Nichteinhaltung?

Vor 2022 waren die Sanktionen bei Fehlern oder Nichtabgabe des Modelo 720 drakonisch. Die unverhältnismäßigen Strafen riefen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf den Plan. Mit Urteil vom 27. Januar 2022 erklärte der EuGH das alte Sanktionsregime für EU-rechtswidrig und damit für nichtig. Spanien musste seine Gesetze anpassen, was inzwischen geschehen ist. 

Die aktuelle Lage: Vorsicht ist weiterhin geboten

Auch wenn die Strafen nun milder sind: Die Pflicht zur Abgabe des Modelo 720 besteht weiterhin. Wer die Erklärung freiwillig korrigiert oder verspätet einreicht, bevor das Finanzamt aktiv wird, kommt meist glimpflicher davon. 

Wird zum Beispiel eine Immobilie im Ausland nicht angegeben oder wird man bei falschen oder unterlassenen Angaben erwischt, kann es immer noch teuer werden. Auch eine Besteuerung als „nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs“ ist unter bestimmten Umständen weiterhin möglich.

Modelo 720 korrekt einreichen

Das Modelo 720 ist und bleibt eine wichtige Verpflichtung für viele Spanien-Residenten mit Auslandsvermögen.

Bei Global Tax Saving unterstützen wir Sie dabei, Ihre Deklarationspflichten korrekt zu erfüllen. Von der Analyse, ob Sie überhaupt betroffen sind, über die Zusammenstellung der notwendigen Informationen bis hin zur fristgerechten elektronischen Einreichung stehen wir Ihnen zur Seite. 

Haben Sie Fragen zum Modelo 720 oder benötigen Sie Unterstützung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von Experten im spanischen Steuerrecht die Sorgen abnehmen.

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