Die Gründung eines Unternehmens in Spanien ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die auf dem spanischen Markt Fuß fassen möchten. Dabei ist die Wahl der passenden spanischen Rechtsform eine Grundvoraussetzung für den Erfolg. Spanien bietet diverse Gesellschaftsformen, die sich in Bezug auf Haftung, Kapitalanforderungen und Verwaltungsaufwand unterscheiden.
In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten spanischen Rechtsformen, zeigen die damit verbundenen Kosten und erläutern den Ablauf einer Firmengründung. Abschließend beleuchten wir steuerliche Aspekte und erklären, wie Sie von professioneller Unterstützung profitieren können.
Inhalt
- Welche spanischen Rechtsformen gibt es?
- Mit welchen Kosten muss man rechnen?
- Wie läuft eine Firmengründung ab?
- Was sollte in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung beachtet werden?
- Mit professioneller Unterstützung zur erfolgreichen Gründung
Welche spanischen Rechtsformen gibt es?
Spanien unterscheidet – wie die meisten europäischen Länder – zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Je nach Geschäftsmodell und persönlicher Situation bieten sich unterschiedliche spanische Rechtsformen an.
Einzelunternehmer oder Freiberufler (Empresario Individual / Autónomo)
Der Einzelunternehmer ist der einfachste und schnellste Weg in die Selbstständigkeit. Er handelt unmittelbar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist direkter Vertragspartner seiner Zulieferer und Kunden.
Diese spanische Rechtsform ähnelt der deutschen Rechtsform des Einzelunternehmens. Die Anmeldung erfolgt beim spanischen Finanzamt und der Sozialversicherung. Ein wesentlicher Nachteil ist, dass er unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten haftet und bei größeren Geschäften schnell an organisatorische Grenzen stößt.
Vorteile:
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Schnelle und einfache Registrierung
- Geringer Verwaltungsaufwand
Nachteile:
- Persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten
- Sozialversicherungspflicht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Sociedad Civil)
Die Sociedad Civil ist eine der einfachsten Gesellschaftsformen ohne Mindeststammkapital. Sie entspricht der deutschen GbR. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die beide unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften. Die Sociedad Civil ist unkompliziert, aber weniger geeignet für Unternehmen mit hohem Haftungsrisiko.
Seit 2016 hängt die Besteuerung stark vom Gesellschaftszweck ab. Wird die Gesellschaft handelsrechtlich tätig, unterliegt sie der Körperschaftsteuer, was wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen kann. Ausgenommen sind Bereiche wie Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Es gibt keine Haftungsbeschränkung und alle Nachteile einer Nicht-Handelsgesellschaft.
Besonderheiten:
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Gesellschaftsvertrag bildet die Grundlage
- Optional: Notarielle Beurkundung für Rechtspersönlichkeit
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada, S.L.)
Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) ähnelt der deutschen GmbH, zeichnet sich jedoch durch ein deutlich geringeres Stammkapital von 3.000 Euro aus. Im Gegensatz zur deutschen GmbH mit einer Mindestkapitaleinlage von 25.000 Euro macht die S.L. die Unternehmensgründung für Start-ups und kleinere Firmen erschwinglicher.
Ein Gesellschafter reicht aus (dann S.L.U.), und es gibt keine Obergrenze des Stammkapitals. Diese spanische Rechtsform unterliegt der Körperschaftsteuer und hat ein Publizitätserfordernis gegenüber dem Handelsregister.
Für Unternehmer, die auch steuerliche Erleichterungen in Spanien nutzen möchten, bietet das Lex Beckham erhebliche Vorteile. Insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte in führenden Positionen ist dieses Modell attraktiv und kann mit der Gründung einer S.L. kombiniert werden.
Sie ist die beliebteste spanische Rechtsform und eignet sich besonders für kleine bis mittelgroße Unternehmen.
Vorteile:
- Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
- Geeignet für verschiedene Geschäftsmodelle
- Einfache Verwaltung
Nachteile:
- Notwendige notarielle Beurkundung
- Jahresabschluss- und Buchführungspflichten
Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, S.A.)
Für größere Unternehmen bietet die Sociedad Anónima (S.A.), das Pendant zur deutschen Aktiengesellschaft, mehr Spielraum bei der Kapitalbeschaffung. Sie ist die spanische Rechtsform der Wahl für große Unternehmen oder solche, die Kapital durch den Verkauf von Aktien beschaffen möchten. Das Mindestkapital beträgt 60.000 Euro, von denen mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
Einsatzgebiete:
- Unternehmen mit vielen Gesellschaftern
- Gesellschaften, die Fremdkapital benötigen
- Holdingstrukturen
Besonderheiten:
- Strenge Publikationspflichten
- Höherer Gründungsaufwand
Comunidad de Bienes (Vermögensgemeinschaft)
Die Vermögensgemeinschaft basiert auf der gemeinsamen wirtschaftlichen Nutzung von Vermögensgegenständen. Es bedarf keines Mindeststammkapitals und die Gründung kann privatschriftlich erfolgen. Manchmal entstehen solche Gemeinschaften auch ohne Zutun der Beteiligten, wie bei einer Erbengemeinschaft. Die Besteuerung ist zunächst günstig, aber es gibt keine Haftungsbeschränkung und alle Nachteile einer Nicht-Handelsgesellschaft.
Sociedad Civil Profesional (Partnerschaftsgesellschaft)
Diese Gesellschaftsform ist auf Berufe mit universitärem Abschluss beschränkt, wie Ärzte, Anwälte oder Architekten. Mindestens 3/4 der Beteiligungen müssen bei Berufsträgern liegen. Die Gründung erfordert eine öffentliche Urkunde und Eintragung ins Handelsregister. Im Gegensatz zu einfachen Sociedad Civil unterliegt sie nicht der Körperschaftsteuer. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht.
Sociedad Colectiva (Allgemeine Personengesellschaft)
Die Personengesellschaft erfordert mindestens zwei Gesellschafter, die nicht selbst tätig sein müssen. Es gibt verschiedene Gesellschaftertypen: Kapitalgeber und aktiv Tätige. Die Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer. Es gibt kein Mindeststammkapital, aber der Gründungs- und Verwaltungsaufwand ist relativ hoch. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und die Geschäftsanteile sind schwer übertragbar.
Sociedad Comanditaria (Kommanditgesellschaft)
Diese Gesellschaftsform kennt zwei Gesellschaftertypen: Kommanditisten mit beschränkter Haftung und Komplementäre mit unbeschränkter Haftung. Es gibt zwei Varianten: die einfache Kommanditgesellschaft ohne Mindeststammkapital und die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einem Stammkapital von etwa 60.000 Euro. Die Kommanditisten haben nur ein sehr eingeschränktes Mitspracherecht.
Sociedad Limitada Nueva Empresa (Start-up GmbH)
Für die Sociedad Limitada Nueva Empresa (S.L.N.E.), gibt es in Deutschland keine direkte Entsprechung. Die S.L.N.E. erleichtert insbesondere kleinen Unternehmen und Start-ups eine schnelle Gründung innerhalb von 48 Stunden – eine attraktive Option für innovative Geschäftsmodelle.
Es können maximal fünf natürliche Personen als Gesellschafter fungieren. Das Stammkapital liegt zwischen 3.000 und 120.202 Euro. Es gibt Steuervergünstigungen, aber die Gesellschaft muss sich nach spätestens drei Jahren umwandeln. Die Gründung erfolgt vereinfacht über Vordrucke.
Sociedad Limitada Laboral (Mitarbeitergeführte GmbH)
Diese Gesellschaftsform zielt auf kollektive Selbstbeschäftigung ab. Mindestens 51 % der Beteiligungen müssen bei tätigen Gesellschaftern liegen, kein Gesellschafter darf mehr als 1/3 halten. Bei bis zu 24 Gesellschaftern dürfen nur 25 % angestellte Arbeiter sein. Die Gesellschafter können zwischen Angestellten- und Selbständigenversicherung wählen.
Sociedad Anónima Laboral (Mitarbeitergeführte Aktiengesellschaft)
Mindestens 51 % der Aktien müssen bei tätigen Aktionären liegen. Bei bis zu 24 Aktionären dürfen nur 25 % angestellte Arbeiter sein. Die Gesellschafter können zwischen Angestellten- und Selbstständigenversicherung wählen. Das Mindeststammkapital beträgt 60.000 Euro.
Sociedad Cooperativa (Genossenschaft)
Die Genossenschaft erfordert mindestens drei Gesellschafter, wobei kein Gesellschafter mehr als 1/3 der Beteiligungen haben darf. Mindestens 70 % der Stellen müssen mit Gesellschaftern besetzt werden. Jeder Gesellschafter hat unabhängig von seiner Beteiligung nur eine Stimme. Es gibt kein Mindeststammkapital, und die Körperschaftsteuer wird zu einem ermäßigten Satz erhoben.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Die Gründungskosten variieren je nach spanischen Rechtsformen. Hier sind die wichtigsten Posten, die auf Sie zukommen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.)
- Vorbereitung der Unterlagen: ca. 1.500 Euro
- Notargebühren und Eintragung ins Handelsregister: ca. 500 Euro
- Stammkapital: mindestens 3.000 Euro
Aktiengesellschaft (S.A.)
- Vorbereitung und Beurkundung: 2.000 bis 3.000 Euro
- Stammkapital: mindestens 60.000 Euro (davon 25 % einzuzahlen)
Einzelunternehmen / Freiberufler
- Registrierungskosten: minimal, abhängig von der Branche
Die jährlichen Betriebskosten, insbesondere für Buchhaltung und Steuerberatung, liegen je nach Geschäftsmodell zwischen 3.000 und 5.000 Euro.
Wie läuft eine Firmengründung ab?
Der Gründungsprozess in Spanien ist strukturiert, aber mit der richtigen Planung und Unterstützung gut durchführbar.
1. Wahl des Firmennamens
Der Name des Unternehmens muss einzigartig sein und wird beim zentralen Namensregister geprüft. Bis zu fünf Alternativen können eingereicht werden.
2. Eröffnung eines Bankkontos
Das Stammkapital wird auf ein spanisches Konto eingezahlt. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die beim Notartermin benötigt wird.
3. Erstellung der Gründungsurkunden
Die Statuten des Unternehmens regeln Rechte, Pflichten und interne Strukturen. Hierbei empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechts- oder Steuerberater.
4. Notarielle Beurkundung
Die Gründung wird beim Notar beurkundet. Alle Gesellschafter oder deren Vertreter müssen anwesend sein.
5. Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung gibt dem Unternehmen seine juristische Persönlichkeit. Geschäftsführer werden veröffentlicht, während die Gesellschafter anonym bleiben.
6. Zuteilung der Steuernummer
Nach der Eintragung erhält das Unternehmen eine vorläufige Steuernummer (CIF/NIF), die später in eine endgültige Nummer umgewandelt wird.
7. Anmeldung bei Behörden
Dazu gehören:
- Finanzamt
- Sozialversicherung
- Gewerbe- und Betriebslizenzen
Was sollte in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung beachtet werden?
Steuerpflichten
Unternehmen in Spanien unterliegen unterschiedlichen Steuerarten, je nach Rechtsform und Tätigkeit:
- Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades): 25 %
- Umsatzsteuer (IVA): Standardsteuersatz von 21 %, reduzierte Sätze für bestimmte Produkte und Dienstleistungen
- Einkommensteuer: Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften
Sozialversicherung
Alle Unternehmer – unabhängig von der Rechtsform – sind sozialversicherungspflichtig. Besonders Autónomos müssen monatlich Sozialabgaben entrichten, deren Höhe sich nach ihrem Einkommen richtet.
Mit professioneller Unterstützung zur erfolgreichen Gründung
Die Wahl der richtigen spanischen Rechtsformen und eine gelungene Abwicklung der Firmengründung in Spanien erfordern eine fundierte rechtliche und steuerliche Beratung. Global Tax Saving bietet Ihnen hier und bei weiteren Themen vollumfängliche Beratung und Betreuung.
Unser Service beginnt mit der Analyse Ihrer Situation und Ihrer Pläne und der Auswahl der optimalen Rechtsform. Von der Beantragung der notwendigen Dokumente wie der NIE bis zur Eintragung ins Handelsregister stehen wir Ihnen zur Seite.
Zudem übernehmen wir die laufende Buchhaltung und Steuerberatung, damit Sie sich auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser lokales Netzwerk, um Ihre Geschäftsidee in Spanien professionell umzusetzen.
Unser Service umfasst:
- Individuelle Beratung bei der Wahl der spanischen Rechtsformen
- Erstellung und Prüfung aller Gründungsdokumente
- Rechts- und Steuerberatung für internationale Investoren
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