Global Tax Saving Spain
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Selbstständig machen in Spanien – Schritt für Schritt zum Erfolg

Spanien zieht neben Urlaubern und Investoren auch zahlreiche Selbstständige an, die hier ihr Geschäft aufbauen möchten. Das Klima, die hohe Lebensqualität und eine enge wirtschaftliche Vernetzung mit der EU und Lateinamerika machen das Land zu einem idealen Standort für Freelancer, Unternehmer und digitale Nomaden, um sich selbstständig zu machen. 

Wer in Spanien auf eigene Rechnung arbeiten möchte, sollte sich mit verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Aspekten auskennen oder sich von Experten fürs spanische Steuerrecht beraten lassen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich in Spanien selbstständig machen und wie unser Service Ihnen dabei helfen kann.

Inhalt

Warum sich eine Selbstständigkeit in Spanien lohnt

Spanien bietet eine außergewöhnliche Lebensqualität, die sich in vielen Facetten zeigt. Das milde Mittelmeerklima sorgt das ganze Jahr über für angenehme Temperaturen, während das entspannte Lebensgefühl der Spanier dafür sorgt, dass die Work-Life-Balance ausgeglichen ist. 

Im Gegensatz zu den hektischen Metropolen Mitteleuropas genießen Selbstständige hier lange Abende in gemütlichen Tapas-Bars oder Outdoor-Aktivitäten am Strand. In Städten wie Málaga oder Valencia sind Apartments oft nur halb so teuer wie in München oder Frankfurt. Auch tägliche Ausgaben für Lebensmittel, Gastronomie und Freizeit fallen deutlich günstiger aus.

Finanziell attraktiv ist zudem die steuerliche Entlastung für neue Selbstständige, die in den ersten Jahren geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mehr darüber lesen Sie weiter unten.

Spanien als attraktiver Markt mit internationaler Anbindung

Als eine der größten Volkswirtschaften der EU bietet Spanien nicht nur einen interessanten Binnenmarkt mit über 47 Millionen potenziellen Kunden, sondern auch eine exzellente Anbindung an den internationalen Handel. 

Besonders für Unternehmen mit einer globalen Ausrichtung erweist sich Spanien als idealer Standort, denn das Land fungiert als Brücke zwischen Europa und Lateinamerika. Durch enge wirtschaftliche Beziehungen zu spanischsprachigen Ländern profitieren Selbstständige von direkten Handelswegen und einem breiten Netzwerk an Geschäftsmöglichkeiten.

Dynamische Start-up-Zentren wie Madrid, Barcelona und Valencia ziehen immer mehr internationale Unternehmer an, die von modernen Coworking-Spaces, Förderprogrammen und einer gut ausgebauten Infrastruktur profitieren. Der Austausch mit anderen Gründern und Investoren wird durch zahlreiche Netzwerke und Business-Events gefördert.

Die Mischung aus lokaler Nachfrage und internationalem Potenzial macht das Land zu einem äußerst vielseitigen Standort für Gründer und Selbstständige.

Internationale Anbindung und Märkte in Spanien

Steuerliche Vorteile und Unternehmerfreundlichkeit

Einer der größten Vorteile für neue Selbstständige in Spanien ist die Tarifa Plana, eine Ermäßigung des Sozialversicherungsbeitrags. Wer sich zum ersten Mal als „Autónomo“ registriert, zahlt im ersten Jahr nur 80 Euro pro Monat an Sozialabgaben, anstelle der regulären 220 bis 530 Euro, die sich je nach Einkommenshöhe berechnen.

Die Vergünstigung kann um weitere 12 Monate verlängert werden, falls das jährliche Einkommen unter dem Mindestlohn (15.876 € im Jahr 2024) bleibt. Die Regelung ermöglicht einen kostengünstigen Start in die Selbstständigkeit.

Zusätzliche Steuerermäßigungen für neue Selbstständige

Neben der reduzierten Sozialversicherung gibt es auch erhebliche Steuervergünstigungen:

  • In den ersten zwei Jahren wird das zu versteuernde Einkommen um 20 % reduziert, bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Jahr.
  • Falls die Einnahmen unter 11.250 Euro pro Jahr liegen, kann der steuerliche Abschlag sogar bis zu 3.700 Euro betragen. Selbstständige mit niedrigen Einnahmen müssen dadurch oft keine Einkommensteuer zahlen.

Zusätzlich bietet das spanische Steuersystem weitere Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung. Betriebsausgaben wie Büromiete, Internetkosten, geschäftliche Reisen oder ggf. sogar ein Teil der Wohnungsmiete können steuerlich geltend gemacht werden. Freiberufler können zudem eine pauschale Gewinnbesteuerung wählen, die die Buchhaltung vereinfacht und den administrativen Aufwand reduziert.

Durch clevere Steuerplanung lässt sich die Abgabenlast weiter optimieren. Unternehmer mit internationalen Einnahmen profitieren vom Doppelbesteuerungsabkommen.

Lex Beckham – Steuerliche Vorteile für Neuankömmlinge

Das Lex Beckham ermöglicht es ausländischen Fachkräften und Unternehmern, ihre Einkommensteuer in den ersten sechs Jahren auf 24 % zu begrenzen, ein erheblicher Vorteil gegenüber dem regulären Spitzensteuersatz von 47 %.

Für Unternehmer mit hohem Einkommen kann dieses Modell eine massive Steuerersparnis bedeuten. Nicht jeder Selbstständige qualifiziert sich automatisch, daher lohnt sich eine professionelle Beratung, um die passende Lösung zu identifizieren.

Golden Visa – Investieren und langfristig in Spanien leben

Das Golden Visa ermöglicht eine langfristige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, ohne dass ein Mindestaufenthalt erforderlich ist. Besonders für Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt strategisch nach Spanien verlagern wollen, ist es eine tolle Lösung.

Voraussetzung für das Golden Visa ist eine Investition von mindestens 500.000 Euro in spanische Immobilien, Unternehmen oder nationale Anleihen. Besonders interessant: Steuerlich lassen sich Strukturen optimieren, sodass sich das Modell nicht nur für den persönlichen Aufenthalt, sondern auch als strategische Unternehmensbasis lohnt.

Mit unserer 30-jährigen Erfahrung im spanischen Steuerrecht begleiten wir bei Global Tax Saving Sie bei der schnellen Beantragung und steuerlichen Planung.

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Welche Formen der Selbstständigkeit gibt es in Spanien?

Um sich in Spanien selbstständig zu machen, kann man zwischen mehreren Rechtsformen wählen. Die Entscheidung sollte von Faktoren wie Haftung, Steuerpflichten und administrativem Aufwand abhängig gemacht werden. Mehr über die verschiedenen spanischen Rechtsformen können Sie hier lesen. Für Selbstständige kommen diese Formen häufig in Frage:

1. Einzelunternehmen („Autónomo“)

Die häufigste Form der Selbstständigkeit ist das Einzelunternehmen, auch als „Autónomo“ bekannt. Diese Rechtsform eignet sich für Freiberufler, Solopreneure und kleine Dienstleistungsunternehmen. Sie bietet eine einfache Gründung und erfordert nur minimale Verwaltung. Allerdings haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL – Sociedad Limitada)

Eine „Sociedad Limitada“ entspricht der deutschen GmbH. Sie bietet den Vorteil einer beschränkten Haftung, erfordert jedoch ein Mindestkapital von 3.000 Euro und eine aufwändigere Buchhaltung. Diese Form eignet sich für Unternehmer, die ein skalierbares Geschäftsmodell aufbauen möchten.

3. Wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE – Trabajadores Autónomos Económicamente Dependientes)

Diese besondere Form richtet sich an Selbstständige, die mindestens 75 % ihres Einkommens von einem einzigen Kunden beziehen. Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sind spezielle Vertragsvereinbarungen erforderlich.

Arbeitsrecht in Spanien

Schritt für Schritt selbstständig machen in Spanien

Wer sich in Spanien selbstständig machen möchte, steht vor einigen bürokratischen und rechtlichen Hürden. Damit Ihr Start in die Selbstständigkeit Sie nicht zur Verzweiflung treibt, haben wir Ihnen hier ein paar Punkte zusammengestellt, auf die Sie achten müssen.

Beantragung der NIE-Nummer

Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist das wichtigste Dokument für ausländische Selbstständige in Spanien. Diese Steueridentifikationsnummer wird für alle finanziellen und geschäftlichen Transaktionen benötigt. Der Antrag wird bei der zuständigen Polizeistation oder der Ausländerbehörde eingereicht. Der Antrag kann persönlich oder über einen autorisierten Vertreter gestellt werden.

Registrierung beim Finanzamt

Alle Selbstständigen in Spanien müssen sich steuerlich registrieren. Dazu gehört die Anmeldung für die Einkommensteuer (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) sowie die Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido). 

Die Registrierung erfolgt bei der spanischen Steuerbehörde, der Agencia Tributaria (AEAT), auch bekannt als Hacienda. Benötigt werden ein Reisepass, die NIE-Nummer, die Meldebescheinigung des Wohnsitzes (Empadronamiento) und das Formular Modelo 30 zur Registrierung als Steuerpflichtiger. Zudem muss die wirtschaftliche Tätigkeit im Formular Modelo 036 oder Modelo 037 angegeben werden.

Anmeldung bei der Sozialversicherung

Nach der Registrierung beim Finanzamt haben Selbstständige 30 Tage Zeit, sich bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen des Sozialversicherungssystems für Selbstständige. 

Notwendig sind ein Reisepass, die NIE-Nummer, die Meldebescheinigung, das Formular TA.0521 zur Erklärung der wirtschaftlichen Tätigkeit und eine Bankverbindung für den Lastschrifteinzug der Beiträge. Auch wenn noch keine Einkünfte erzielt werden, müssen Selbstständige in das System einzahlen.

Erforderliche Genehmigungen und Lizenzen beantragen

Je nach Branche sind möglicherweise besondere Lizenzen erforderlich. Wer beispielsweise ein Geschäft mit Kundenkontakt betreibt oder Dienstleistungen anbietet, die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffen, benötigt eine Licencia de Apertura. Diese Eröffnungsgenehmigung ist nicht nur für Ladengeschäfte relevant, sondern auch für einige Homeoffice-Arbeitsplätze, wenn dort Kunden empfangen werden. 

Zudem gibt es branchenspezifische Auflagen, etwa für gastronomische oder medizinische Berufe. Vorab sollte geprüft werden, ob für die geplante Tätigkeit zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind.

Eröffnung eines spanischen Geschäftskontos

Ein spanisches Bankkonto ist nicht zwingend erforderlich, macht jedoch die Verwaltung von Zahlungen erheblich leichter. Viele Steuer- und Sozialabgaben werden per Lastschrift eingezogen und ein lokales Konto vereinfacht das. Zudem bevorzugen Kunden oft eine spanische Kontoverbindung für Überweisungen.

Spanische S.L.U. - Spain

Scheinselbstständigkeit und Vertragsfallen

In Spanien besteht wie in Deutschland das Risiko der Scheinselbstständigkeit, wenn Sie faktisch wie ein Angestellter arbeiten, aber formal als Selbstständiger auftreten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie langfristig fast ausschließlich für einen einzigen Kunden tätig sind, feste Arbeitszeiten haben oder Weisungen befolgen müssen.

Sollte die spanische Sozialversicherung eine solche Einstufung feststellen, drohen hohe Nachzahlungen für Sozialabgaben, sowohl für Sie als auch für Ihren Auftraggeber. Zusätzlich kann es zu Nachforderungen der Einkommensteuer und weiteren rechtlichen Konsequenzen kommen.

Wie können Sie sich absichern?

  • Klare Vertragsgestaltung: Vermeiden Sie es, sich durch Ihre Verträge in eine abhängige Beschäftigung drängen zu lassen. Ein detaillierter, wasserdichter Vertrag mit mehreren Auftraggebern schützt Sie.
  • Mehrere Kunden bedienen: Wer nachweisen kann, dass er für verschiedene Auftraggeber arbeitet, minimiert das Risiko einer Einstufung als Scheinselbstständiger.
  • Eigene Arbeitsmittel nutzen: Falls der Kunde Ihnen Laptop oder Büroräume stellt, kann das als Indiz für eine abhängige Beschäftigung gewertet werden.

Die 183-Tage-Regel und Steuerpflichten

Die spanische Regierung definiert Steuerresidenten nach der 183-Tage-Regel: Wer sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält, wird dort automatisch steuerpflichtig.

Was bedeutet das konkret?

  • Ihr weltweites Einkommen unterliegt der spanischen Einkommensteuer (IRPF), die progressiv zwischen 19 % und 47 % liegt.
  • Sie müssen sich steuerlich in Spanien anmelden und vierteljährlich Steuererklärungen abgeben.
  • Falls Ihr Heimatland ebenfalls Steueransprüche erhebt, muss geprüft werden, ob das Doppelbesteuerungsabkommen greift.

Wer nicht dauerhaft in Spanien lebt, aber dort tätig ist, kann unter Umständen den steuerlichen Status eines „Nicht-Residenten“ (No Residente) beibehalten. In diesem Fall zahlen Sie nur Steuern auf Einkünfte, die in Spanien erwirtschaftet wurden.

Selbstständigkeit, Unternehmer, Leben und Wohnen in Spanien

Reverse-Charge-Verfahren – Steuern sparen bei internationalen Geschäften

Wer als Selbstständiger in Spanien Dienstleistungen für Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringt, kann vom Reverse-Charge-Verfahren profitieren. Statt die spanische Mehrwertsteuer (IVA) zu berechnen, wird die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übertragen.  Ihre Rechnungen gehen netto raus.

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Ihr Kunde hat eine gültige USt-IdNr. (muss geprüft und auf der Rechnung vermerkt sein).
  2. Die Rechnung enthält den Hinweis „Inversión del sujeto pasivo“ (Reverse Charge).
  3. Die Leistung ist grenzüberschreitend und steuerpflichtig am Empfängerort.

Das Verfahren reduziert den Verwaltungsaufwand, verbessert die Liquidität und erspart die Zahlung der IVA in Spanien. Allerdings müssen Rechnungen korrekt ausgestellt werden und regelmäßige zusammenfassende Meldungen (Modelo 349) sind verpflichtend, um die steuerfreien Umsätze zu deklarieren.

Selbstständigkeit in Spanien leicht gemacht

Spanien verbindet das Beste aus zwei Welten: eine florierende Wirtschaft mit internationalen Geschäftsmöglichkeiten und eine entspannte Lebensweise, die Raum für Kreativität und Wachstum schafft.

Warum also noch warten? Spanien bietet Ihnen die perfekte Grundlage, um sich selbstständig zu machen. Lassen Sie sich von der Bürokratie nicht abschrecken: Wir kümmern uns um die lästigen Formalitäten auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung!

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